Nee, so einfach ist das nicht. Es kommt darauf an, ob eine deutliche Ähnlichkeit zu erkennen ist, im konkreten Fall müsste das ein Gericht entscheiden.Zitat
Nintendo könnte dagegen klagen, dass man das Spiel wegen zu großer Ähnlichkeit mit dem Original mit jenem verwechseln könne und wenn wirklich nur ein Buchstabe oder ein Pixel geändert wäre, dann würde Nintendo auch recht bekommen. Das ist ja auch klar. Sonst könnte Sony das Spiel ja einfach emulieren und auf der PS2 herausbringen, mit ein paar veränderten Namen und Pixeln.
Zelda ist IMO ein Markenzeichen, so dass die Begriffe, aber auch Grafiken und Melodien rechtlich geschützt sind. Wenn Nintendo also Lust hätte, dürfte es derartige Sachen verbiete, sofern die Ähnlichkeit zu groß ist.
Aber ich denke, Nintendo nimmt das vielmehr gerne als netten Werbeeffekt hin, da die Spiele ja nicht kommerziell vermarktet werden.