Da hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz aber ein bedeutsames Werk im Dienste ihres Amtssinnes verrichtet. Und ganz so wichtig scheint Deutschland als Markt für den Makerentwickler wohl nicht zu sein, wenn der Weitervetrieb an so einer läppischen Mikrohürde zu scheitern scheint. Wirkt, als ob der Amtsschimmel auf unternehmerische Gleichgültigkeit prallte.
So richtig konsistent erscheint die Auslegung auch nicht, wenn zugleich weiter Ressourcenpacks und Spiele auf Basis des nun indizierten (?) oder verbotenen (?) Makers angeboten werden. Mal gucken, ob das der Weisheit letzter Schluss bleibt und was das mittelfristig für die hiesige Makerszene bedeutet.