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Schwertmeister
Meines Wissens nach brauchst du, um von einem Musikstück ein Cover zu erstellen & zu verbreiten weder eine Genehmigung, noch eine Lizenz.
Ein Cover gilt als eigene Leistung. Das klingt paradox, weil letztenendes hat ja jemand ein Musikstück komponiert & den Text geschrieben.
Tatsächlich ist aber nur das tatsächliche Kopieren & Vervielfältigen einer Aufnahme (die es schon gibt) urheberrechtlich relevant.
Aber nachspielen kannst du alles, was du willst.
Sampling (das Herausschneiden eines Beats aus einer Sounddatei & Einfügen in einen anderen Song) dagegen ist in Deutschland eine Grauzone; da muss man aufpassen, wie lang das Sample ist, oder es am Besten ganz sein lassen.
Aber ich bin ebenfalls nicht vom Fach. Das ist nur das, was ich bis jetzt zu diesem Thema gehört oder gelesen habe. (:
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