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Lehrling
Hallo!
Um wirklich sicher zu gehen, ist es besser, im Zweifelsfall bei der Gema mal anzurufen, ob die entsprechenden Stücke dort registriert sind. Wenn das Original gemapflichtig ist, der Urheber also in einer Verwertungsgesellschaft ist, wäre die Gema doch zuständig.
Die sind manchmal etwas umständlich, aber am Telefon immer hilfsbereit bei Leuten, die so ehrlich sind und sich daraum bemühen, dass es legel ist.
Im Fall einer nichtkommerziellen Nutzung würde es einen auch nichts kosten.
Leider ist das Thema auch nicht unkompliziert.
Grüße
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