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Held
Laut Landesgericht Köln (Urteil: (LG Köln, Urt. v. 5.3.2014 – 28 O 232/13) gilt nur die "rein private Nutzung" als Erfüllung diverser CC-Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung verbieten.
In unserem Fall hier würde ich sagen, dass dies definitiv ein rein privater Wettbewerb ohne Gewinnabsicht und kommerzielle Nutzung ist. Ich mache schließlich ja nicht wegen den Amazon-Gutscheinen mit, sondern um des Mitmachens Willen. Kommerziell würde ich die Ressourcen dann nutzen, wenn ich tatsächlich damit Gewinn erziele. Ein einmaliger Geldpreis in Höhe von maximal EUR 50,00 ist, abgesehen von der geringen Höhe (nämlich nicht einmal Geringfügigkeit), meiner Meinung nach keine kommerzielle Nutzung.
Anders wäre es, wenn ich nach dem Wettbewerb das fertige Spiel auf Steam anbieten möchte. Wenn dahingehend eine Lizenz die kommerzielle Nutzung verbietet, ist das mit Sicherheit dann nicht möglich.
LG Mike
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