Alles ohne Gewähr:
Wenn du eine Ausbildung machst, dann ist der Besuch der Berufsschule für dich normalerweise Pflicht.
Wenn dich dein Chef entschuldigt, dann könntest du vielleicht gelegentlich den ein oder anderen Schultag "schwänzen" und stattdessen arbeiten, da wird die Schule wohl ein Auge zudrücken. Aber rein theoretisch dürftest du das nicht und der Ausbilder muss dich für den Besuch der Berufsschule freistellen, selbst wenn im Betrieb viel zu tun ist. Ob die Schule bzw. die Kammer tatsächlich etwas dagegen unternehmen werden, solltest du auffällig oft fehlen, das weiß ich nicht. Aber im Grunde wäre das ein Gesetzesverstoß seitens deines Ausbilders und ich würde es an seiner Stelle nicht darauf ankommen lassen.