Vollkommen richtig, ich habe nichts anderes behauptet. Für die allgemeine Hochschulreife braucht es unter anderem immer die zweite Fremdsprache. Kleine Ausnahme ist zwar noch die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen, die ebenfalls die allgemeine Hochschulreife am Ende verleiht, für die aber eine Fremdsprache ausreicht. Aber ok, für alle anderen Bildungsgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife stimmt deine Aussage! Mir ging es aber um den Schritt, wie man von der fachgebundenen Hochschulreife zur allgemeinen Hochschulreife kommt, weil sich diese Frage stellt, wenn man nur die FOS 13 besucht, ohne vorher die FOS 12 B mit dem angebotenen Zusatzangebot der zweiten Fremdsprache abgeschlossen zu haben. Nichts anderes war von meiner Seite bisher Thema...
Im übrigen FOS = Fachoberschule und nicht Fachoberschulreife. Die Fachoberschulreife wird mit FOR abgekürzt! Vielleicht hast du das dadurch verwechselt. Ich sprach immer von der Fachoberschule, FOS.
Die Ausganfrage des TE war: Wie kann ich mein Vollabitur (allgemeine Hochschulreife) mit der Fachhochschulreife, einer abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (am schnellsten) in NRW nachholen?
Das war die Frage. Und da gibt es nunmal mehrere Möglichkeiten, in NRW zum Beispiel: Weiterbildungskolleg (Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg > 3 Jahre), Berufskolleg (Bildungsgänge berufliches Gymnasium > 3 Jahre und FOS 13 > 1 Jahr, führt aber erstmal zur fachgebundenen Hochschulreife, da zunächst die FS-Kenntnisse fehlen, die allgemeine Hochschulreife kann bei einem Nachweis der fehlenden FS-Kenntnisse erworben werden, zum Beispiel über die Ergänzungsprüfung!), Externenabitur (Vorbereitung auch in 1-2 Jahren möglich, da gibt es eine Reihe privater Institute, die entsprechende Lehrgänge anbieten: citykolleg bspw. ist auch in NRW vertreten), "Begabtenabitur" (das Ding für befähigte Berufstätige von oben).
Die Ergänzungsprüfung ist halt nur eine Möglichkeit, wenn man das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife hat, um zur allgemeinen Hochschulreife zu erhalten. Den Rest hat man ja bereits erledigt...
Die haben das fürs Wbk erklärt, richtig und das stimmt, sag ich überhaupt nix gegen. FOS 13 (Ziel zunächst fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife mit den FS-Kenntnissen) ist aber wie angesprochen auch eine Möglichkeit und die habe ich jetzt mit derer Rechtsgrundlage dargestellt.
So, das war dann der letzte Post von mir hier an dieser Stelle. Wenn der TE sich fürs Kolleg und die drei Jahre entscheidet, seine Wahl. Ich wollte nur aufzeigen, dass es weitere (und schnellere) Möglichkeiten als diese eine gibt. Wenn Owly dazu noch Fragen hat, bitte direkt eine private Nachricht an mich, dann helf ich gern weiter. Tschü.