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So, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Voraussetzungen für die allgemeine Hochschulreife (auch als Abitur bekannt) sind in NRW an jeder Schule gleich, egal ob diese an einem Kolleg, der Gesamtschule oder sonstwo abgelegt werden. Im Zuge der allgemeinen Studierfähigkeit kommt man da zwangsweise nicht um die Fremdsprache rum, genausowenig wie um Mathe, Deutsch, Englisch, mindestens eine Natur- und Geisteswissenschaft, ein musisches Fach und Religion oder Praktische Philosophie. Die FOS (also Fachoberschulreife) ist damit als Abschluss nicht gleichzusetzen, genauso wenig wie die fachgebundene Hochschulreife, da dort eben bewusst Einschränkungen gemacht werden, um mehr Leute zum Studieren zu bewegen. Densselben Weg können wir übrigens per beruflicher Bildung mit einem anschließenden Meisterbrief gehen. Auch damit kann man dann fachgebunden studieren.
Vollkommen richtig, ich habe nichts anderes behauptet. Für die allgemeine Hochschulreife braucht es unter anderem immer die zweite Fremdsprache. Kleine Ausnahme ist zwar noch die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen, die ebenfalls die allgemeine Hochschulreife am Ende verleiht, für die aber eine Fremdsprache ausreicht. Aber ok, für alle anderen Bildungsgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife stimmt deine Aussage! Mir ging es aber um den Schritt, wie man von der fachgebundenen Hochschulreife zur allgemeinen Hochschulreife kommt, weil sich diese Frage stellt, wenn man nur die FOS 13 besucht, ohne vorher die FOS 12 B mit dem angebotenen Zusatzangebot der zweiten Fremdsprache abgeschlossen zu haben. Nichts anderes war von meiner Seite bisher Thema...

Im übrigen FOS = Fachoberschule und nicht Fachoberschulreife. Die Fachoberschulreife wird mit FOR abgekürzt! Vielleicht hast du das dadurch verwechselt. Ich sprach immer von der Fachoberschule, FOS.

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Die Ausgangsfrage des Threaderstellers bezog sich allerdings eben auch auf die nicht vorhandenen Fremdsprachenkenntnisse. Und selbst da hilft deine Ergänzungsprüfung wenig, da eben unter den einzureichenden Unterlagen auch ein Nachweis der Vorbereitung (was verklausuliert unsere 320 Stunden in der Sprache sind) gibt. Und selbst dann bekommst du nicht automatisch das Abitur nachgereicht, wenn eben nicht die anderen fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das mag vielleicht nicht deiner Auslegung entsprechen, ist aber eben so, da man im Zuge der Standardsicherung innerhalb NRWs und der KMK diesen Beschluss für das Abitur gefasst hat.
Die Ausganfrage des TE war: Wie kann ich mein Vollabitur (allgemeine Hochschulreife) mit der Fachhochschulreife, einer abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (am schnellsten) in NRW nachholen?

Das war die Frage. Und da gibt es nunmal mehrere Möglichkeiten, in NRW zum Beispiel: Weiterbildungskolleg (Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg > 3 Jahre), Berufskolleg (Bildungsgänge berufliches Gymnasium > 3 Jahre und FOS 13 > 1 Jahr, führt aber erstmal zur fachgebundenen Hochschulreife, da zunächst die FS-Kenntnisse fehlen, die allgemeine Hochschulreife kann bei einem Nachweis der fehlenden FS-Kenntnisse erworben werden, zum Beispiel über die Ergänzungsprüfung!), Externenabitur (Vorbereitung auch in 1-2 Jahren möglich, da gibt es eine Reihe privater Institute, die entsprechende Lehrgänge anbieten: citykolleg bspw. ist auch in NRW vertreten), "Begabtenabitur" (das Ding für befähigte Berufstätige von oben).

Die Ergänzungsprüfung ist halt nur eine Möglichkeit, wenn man das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife hat, um zur allgemeinen Hochschulreife zu erhalten. Den Rest hat man ja bereits erledigt...

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Soweit die Faktenlage, die eben nicht nur von mir, sondern auch schon von dem Kolleg (welches im Übrigen auch über ähnliche Bildungsgänge wie deine Beispiele verfügt und sei es in Kooperation mit anderen Kollegs) gegenüber Owly bestätigt wurde.
Die haben das fürs Wbk erklärt, richtig und das stimmt, sag ich überhaupt nix gegen. FOS 13 (Ziel zunächst fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife mit den FS-Kenntnissen) ist aber wie angesprochen auch eine Möglichkeit und die habe ich jetzt mit derer Rechtsgrundlage dargestellt.

So, das war dann der letzte Post von mir hier an dieser Stelle. Wenn der TE sich fürs Kolleg und die drei Jahre entscheidet, seine Wahl. Ich wollte nur aufzeigen, dass es weitere (und schnellere) Möglichkeiten als diese eine gibt. Wenn Owly dazu noch Fragen hat, bitte direkt eine private Nachricht an mich, dann helf ich gern weiter. Tschü.