Wie ist die Quelle für deine Aussage zur Ergänzungsprüfung? Also die Rechtsgrundlage, die besagt, dass man das Fach vorher belegt haben muss? Ich finde in der Rechtsverordnung für NRW dazu keine Aussage: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...0&aufgehoben=N

Über die Schwierigkeit hab ich nichts ausgesagt und bei der Dauer seh ich das etwas anders: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg