Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 275

Thema: [Diskussion]Geistiges Eigentum- Wo fängt Diebstahl an?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    HILFE! Ich hätte da eine Frage die zum thema passen dürfte.

    Ich hab auf der einen Internetseite ein Non Comercial Tutorial gefunden das einiges vom RPG Maker erklärt, darf ich dieses nur auf dieser Seite verlinken,
    oder darf ich es sogar ganz kopieren und hier im atelier bei den tutorials reinkopieren? (Es versteht sich das man es nicht als eigene Leistung ausgibt.
    Muss ich den Urheber trotzdem nennen? (aus höflichkeit ja) aber was ist wenn der ersteller nicht mehr bekannt ist.

    In dem Fall handelt es sich ja um non kommerzielle Tutorials die verfasst wurden um anderen zu helfen, wie verhält es sich hier? Geistiges eigentum des anderen oder nicht?

  2. #2
    Ganz allgemein ist dieses Tutorial geistiges Eigentum von irgend einer Person. Der Urheber besitzt die alleinigen Rechte zur Veröffentlichung und Vervielfältigung seines Tutorials.
    Als solches ist es für dich verboten das Tutorial einfach zu kopieren.

    Auf der anderen Seite, falls das Tutorial irgendwo Bilder von dem Maker zeigt, zum Beispiel Screenshots, dann hat dieses selbst wieder das Urheberrecht von Enterbrain verletzt. (Außer natürlich Enterbrain hat dem Ersteller des Tutorials eine ausdrückliche Erlaubnis dazu gegeben Screenshots des Programms zeigen zu dürfen)

  3. #3
    Ist es möglich das Tutorial nur als Grundlage zu nutzen um ein eigenes zu schreiben, es sozusagen umzuformulieren und dann zu benutzen?
    Man würde daraus praktisch was neues schaffen.müsste ich drauf achten das ich alles anders schreibe oder nur bei zitaten etc aufpasse und die nicht einfach übernehme? (Ich weiss eigenes machen ist besser aber meine Zeit ist nicht endlos also warum nicht darauf aufbauen was andere schon haben, so funktionieren doch kulturen. aber 3 mal soviel zeit zu investieren nur damits was eigenes ist, wäre mir zuviel. ich helfe gerne und kann auch gut umstrukturieren , beim selber machen harpert es halt etwas^^wie so z.B. wie bei den photo shop kiddies halt^^)

    Weil jetzt so ein Tutorial über Grundlagen, da lässt sich nicht viel ändern wenn eys kurz und knapp beschrieben wurde.
    Ich wollte das halt machen, weil wenn die daten und bilder auf unserem server sind, dann gehen die nicht einfach verloren, bei dem link kann es sein das der in 1 oder 2 jahren nicht mehr existiert und somit die tutorial sektion stück für stücku nbrauchbar wird.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 12:11 Uhr)

  4. #4
    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    Auf der anderen Seite, falls das Tutorial irgendwo Bilder von dem Maker zeigt, zum Beispiel Screenshots, dann hat dieses selbst wieder das Urheberrecht von Enterbrain verletzt. (Außer natürlich Enterbrain hat dem Ersteller des Tutorials eine ausdrückliche Erlaubnis dazu gegeben Screenshots des Programms zeigen zu dürfen)
    So einfach ist es nicht. Screenshots von Gebrauchssoftware zur Tutorialerstellung sind wohl kaum eine Verletzung des Urheberrechts; vor allem dann nicht, wenn du schön brav die Quelle angibst. Es gibt immer noch sowas wie ein Zitat - ganz davon abgesehen, dass Enterbrain ein Interesse daran hat, dass die Leute sich für ihre Software interessieren.

    Was das Tutorial angeht: Steht auf der Seite, dass du das Tutorial einfach übernehmen darfst? Nein? Hast du den Autor mal gefragt, was der davon hällt? Nein? Dann wäre dies der erste Schritt, bevor du hier anfragst "was darf ich". Und wenn sich der Autor nicht meldet, dann hast du auch nicht die Erlaubnis, sein Tutorial zu übersetzen und auf eine Website zu stellen. So einfach ist das.

    Edit:
    Zitat Zitat
    Ist es möglich das Tutorial nur als Grundlage zu nutzen um ein eigenes zu schreiben, es sozusagen umzuformulieren und dann zu benutzen?
    Du kannst dich davon inspirieren lassen, aber eine reine Umformulierung solltest du nicht vornehmen, das ist nämlich auch ein Urheberrechtsverstoß.

    Geändert von Shieru (12.02.2014 um 12:14 Uhr)

  5. #5
    Zitat (Knopf im Editor gibts ja nicht und BB Code auswändig kein plan, verschreibe mich gern.
    Ist es möglich das Tutorial nur als Grundlage zu nutzen um ein eigenes zu schreiben, es sozusagen umzuformulieren und dann zu benutzen?
    Du kannst dich davon inspirieren lassen, aber eine reine Umformulierung solltest du nicht vornehmen, das ist nämlich auch ein Urheberrechtsverstoß.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    reine umformulierung ist nicht genug? was denn noch? bzw was verstehst du unter umformulierung?

  6. #6
    Zitat Zitat von Shieru-sensei Beitrag anzeigen
    So einfach ist es nicht. Screenshots von Gebrauchssoftware zur Tutorialerstellung sind wohl kaum eine Verletzung des Urheberrechts; vor allem dann nicht, wenn du schön brav die Quelle angibst. Es gibt immer noch sowas wie ein Zitat - ganz davon abgesehen, dass Enterbrain ein Interesse daran hat, dass die Leute sich für ihre Software interessieren.
    Oh doch, ich habe mich mit diesem Thema extra einmal auseinander gesetzt und einen Anwalt gefragt.
    Einen Screenshot im Internet hoch zu laden ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts falls du keine Erlaubnis dazu hast den Screenshot zu zeigen.
    Natürlich ist es im Interesse von Enterbrain, aber solange du sie nicht fragst heist das nicht, dass es erlaubt ist.
    Die Chance, dass Enterbrain dagegen klagt ist natürlich verschwindend gering. Wer würde sich schon darüber beschweren, dass die Community für einen selbst kostenlose Werbung erstellt. Illegal ist es aber nichts desto trotz.

  7. #7
    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    Einen Screenshot im Internet hoch zu laden ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts falls du keine Erlaubnis dazu hast den Screenshot zu zeigen.
    Ja und Nein.
    Da sind sich die Gerichte nicht einig.
    Entscheidend ist §69a Abs.2 UrhG. Einen ähnlichen Wortlaut findet man auch in der EG-Richtlinie (Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/250/EWG):

    Zitat Zitat von § 69a Gegenstand des Schutzes
    (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
    Das EuGH entschied, dass Screenshots nicht als "Ausdrucksform" gilt. Demnach sind Screenshots erlaubt.
    Offengelassen wurde aber der Fall, dass grafische Oberflächen als eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt (C‑393/09 - CURIA).
    Das OLG Karlsruhe entschied aber, dass dies nur gilt, wenn die grafische Darstellung über das rein Handwerkliche hinausgehe (Urt. v. 14. April 2010, Az. 6 U 46/09).

    Es ist also rechtlich umstritten, ob ein Screenshot nun erlaubt ist, oder nicht.
    Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden. Am Besten ist es wohl, den Urheber direkt zu fragen.

    Geändert von Whiz-zarD (12.02.2014 um 12:54 Uhr)

  8. #8
    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    Oh doch, ich habe mich mit diesem Thema extra einmal auseinander gesetzt und einen Anwalt gefragt.
    Einen Screenshot im Internet hoch zu laden ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts falls du keine Erlaubnis dazu hast den Screenshot zu zeigen.
    Natürlich ist es im Interesse von Enterbrain, aber solange du sie nicht fragst heist das nicht, dass es erlaubt ist.
    Die Chance, dass Enterbrain dagegen klagt ist natürlich verschwindend gering. Wer würde sich schon darüber beschweren, dass die Community für einen selbst kostenlose Werbung erstellt. Illegal ist es aber nichts desto trotz.
    Das ist so aber einfach nicht richtig. ich weiß nicht, wie umfangreich deine Befragung ausgelegt war, aber ich verweise dich hier einfach mal auf http://electure.studiumdigitale.uni-...heberrecht.pdf, bzw. die hier genannten Minimalpflichten.

    Schön ist auch dieser Artikel: http://www.initiative-tageszeitung.d...eitfadenID=159

    So lange also dein Screenshot dazu dient, dein Tutorial zu illustrieren, ist dein Screenshot vollkommen legal, und du dürftest dein Tutorial sogar verkaufen. Was meinst du, wie es die vielen Verlage machen, die Bücher zum Thema Word&Co anbieten? Da fließt kein einziger Cent zu Microsoft.

  9. #9
    Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen? Ich würde aus höflichkeit den Urheber fragen, dies geht aber in diesem Fall leider nicht.
    Würdet ihr es dann leicht umformulieren und eigene Bilder nehmen und übernehmen? Oder würdet ihr es einfach als ganzes kopieren?Oder einfach drauf verzichten? (Zeit ein eigenes von grund auf zu machen ist nicht da)
    In diesem Fall handelt es sich um nicht Kommerzielle Tutorials die das verbreiten nicht ausdrücklich verbieten. Bei mir ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht im Spiel,
    sondern nur der wunsch wertvolle Inhalte für die Com dauerhaft zu sichern und leicht und übersichtlich zugänglich zu machen ohne das es irgendwann gelöscht wird weil ein hoster down geht.

    Zwickmühle Geistiges eigentum in der rpg maker com hätte das thema heissen sollen^^ im allgemeinen ist das thema zu breit gefächert glaube ich.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 13:05 Uhr)

  10. #10
    Einige Behauptungen hier sind echt erschreckend und ich frage mich ernsthaft, wo der ein oder andere die Dinge aufgeschnappt hat, die er in den Raum wirft. Unbedarfte Mitleser nehmen das eventuell noch für bare Münze, da sie sich in ihrem Unwissen darauf verlassen, obgleich es halbgarer Unfug ist. Ich will jetzt auch nicht groß auf das Thema an sich oder eben diese amüsanten Punkte eingehen, besteht das meiste Geschreibsel doch zu einem nicht geringen Teil lediglich aus Paranoia und Panikmache, deren weitere Ausweitung es nicht weiter wert ist forgesetzt zu werden. Jedenfalls für mich. Nichtsdestotrotz musste das am Rande erwähnt werden, besonders nach den eher ausweichenden Antworten auf Bex Frage(n).

    @ Bex:
    Du kannst den Inhalt natürlich kopieren und an anderer Stelle einstellen. Die einzige Bedingung hierzu ist, keine Veränderung daran vorzunehmen oder den Content als Eigenkreation auszugeben, sowie darauf zu achten, ob eine Vervielfältigung dessen ausdrücklich unerwünscht ist oder nicht. Sprich, Du musst, sofern nirgends das Verbreitungsverbot explizit erwähnt wurde, deutlich den eigentlichen Urheber kenntlich machen. Zum Beispiel mit einem am unteren Ende des Contents befindlichen Link hin zur Quelle, von der Du Dich "bedient" hast. Damit stehst Du nicht unter "Plagiatverdacht", bzw. begehst keinen Urheberrechtsverstoß, da auf diesen deutlichen verwiesen wird. Und damit hat sich die Sache auch schon...

  11. #11
    Ähm, nein. urheberechtlich geschützt ist ein Werk bereits durch das reine veröffentlichen automatisch, solange es eine gewisse Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG besitzt und die haben bereits Preislisten und Telefonbücher. Ein gesonderte Kennzeichnung ist nur im Marken- und Patentschutz erforderlich. Zwar kann bei der Erstellung eines eigenen Tutorials auf Grundlage des anderen die Einschränkung des Urheberrechts nach Zitierrecht gemäß § 51 UrhG greifen, wenn die Quelle genannt wird, das ursprünglich Werk behandelt wird und ein weitgehend eigener Sprachgebrauch vorliegt, aber die genauen Bestimmungen dazu, gerade was Internet- zu Internetquelle angeht sind mehr als uneindeutig.

  12. #12
    Vielen Dank Syrex für diese Antwort.
    Ich werde mich dran halten, aber ich werde als erstes immer versuchen mit dem Urheber kontakt aufzunehmen.
    Vielen Dank Syrex, ich war beim lesen der Links nicht sehr schlau geworden da es soviel infos waren und ich nicht wusste wie ich sie zu interpretieren hatte.danke für die antwort.

    Hätte ich mich ja in die nesseln gesetzt hätte ich es einfach verändert, ich werds also komplett zitieren. (man darf also ganze werke zitieren?)
    Was mache ich wenn ein Urheber nachträglich seine Bedingungen ändert und eine Verbreitung untersagt, ich das aber nicht mitbekomme.
    Dann könnte er mich höchstens bitten es rauszunehmen was ich auch machen würde, da ich die wünsche des urhebers respektiere.

    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder? zumal das werk schon veröffentlicht war ohne die Einschränkung.

    Kann ich irgendiwe nachweisen das keine verbotsklausel des verbreitens vorgelegen hat? Bei Resourcen mache ich mir da gerne Screenshots von den Using Terms wo man noch das Datum sieht, wie mach ich das aber hierbei? hier gibts keine terms zum lesen und kopieren.

    Wenn ihr mir damit noch helfen könntet wäre ich sehr glücklich und dann wäre es alles.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 14:28 Uhr)

  13. #13
    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder?
    Und noch einmal: Angezeigt wird hier keiner ...

  14. #14
    Dann halt eine Unterlassungsbrief mit Mahnkosten von seinem Anwalt. bzweise wenn niemand verklagt wird, warum machen sich die leute hier dann sorgen das der besitzer des ateliers wegen solchen verstössen verklagt werden könnte? oder sind die tutorials von denen ich hier rede und resourcen wie äpfel und birnen?
    Oder ist der Künstler an seine Using Terms gebunden die er beim erstmaligen einstellen ins internet verfasst bzw nicht verfasst hat?
    Mir gehts nur darum das ich mich absichern möchte im zwiefelsfall bzw ich dann nur wissen möchte ob sich da was ändert,
    Screenshots des Originals anfertigen auf denen man alles lesen kann? würd das helfen?

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 14:42 Uhr)

  15. #15
    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Dann halt eine Unterlassungsbrief mit Mahnkosten von seinem Anwalt.
    Antwort die ich erst nicht schreiben wollte aber es dann doch tat:
    Sorry, Bex, Whiz wollte es dir eigentlich eher durch die Blume sagen aber: Ja. Ja, sobald du mit Rips makerst machst du dich automatisch strafbar. Du präsentierst dann dein Spiel hier im Forum und wir vom Nazi-Staff schicken einfach so ohne nachzudenken deine IP an Enterbrain. Die schicken sie weiter an die NSA. Die senden sie weiter an den BND. Die senden sie weiter an zehn unabhängige Anwaltskanzlein, die allesamt mit Inkasso Moskau zusammenarbeiten. Die kommen dann bei dir rum, treten deine Tür ein und pfänden deinen MLP-Merch einfach um dir alles zu klauen was dir lieb und teuer ist nur weil wir nichts anderes zu tun haben als sicherzustellen, dass wirklich jeder hier vor Gericht gestellt und ins Gefängnis geschickt wird, wo er für 5 Jahre ohne Unterbrechung in der Knastdusche von einem großen schwarzen Mann namens Bubba in seinen Popo gepimpert wird. Und zwischendrin pfändet irgendein Anwaltsbüro all deinen Scheiß. Und das nur weil du nicht deine eigenen ChipSets pixeln wolltest.

    tl;dr: Enterbrain terks yer jerb.

    Ernsthafte Antwort:
    Nein.

    Geändert von T.U.F.K.A.S. (12.02.2014 um 15:02 Uhr)

  16. #16
    Zitat Zitat von steel Beitrag anzeigen
    wo er für 5 Jahre ohne Unterbrechung in der Knastdusche von einem großen schwarzen Mann namens Bubba in seinen Popo gepimpert wird.
    *schnüffel* Oh nein, ...riecht es hier nach Shrimps? *zitter* *mit dem Rücken zur Wand in die Ecke setze*

  17. #17
    Zitat Zitat von IronChef Beitrag anzeigen
    Ähm, nein. urheberechtlich geschützt ist ein Werk bereits durch das reine veröffentlichen automatisch, solange es eine gewisse Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG besitzt und die haben bereits Preislisten und Telefonbücher. Ein gesonderte Kennzeichnung ist nur im Marken- und Patentschutz erforderlich. Zwar kann bei der Erstellung eines eigenen Tutorials auf Grundlage des anderen die Einschränkung des Urheberrechts nach Zitierrecht gemäß § 51 UrhG greifen, wenn die Quelle genannt wird, das ursprünglich Werk behandelt wird und ein weitgehend eigener Sprachgebrauch vorliegt, aber die genauen Bestimmungen dazu, gerade was Internet- zu Internetquelle angeht sind mehr als uneindeutig.
    Ganz so stimmt das nicht. Unbestritten ist das Faktum, dass jedes Werk einen Urheber hat und dieser theoretisch Rechte geltend machen kann. Aber das alleine reicht nicht aus. Ein wichtiger Faktor ist der der Individualität. Das ist bei Bildern der Fall, bei Musik, bei Spielen, usw. da sich alles mehr oder weniger stark voneinander unterscheidet. Gerade im Sprach- und Schriftgebrauch ist das allerdings etwas anders. Denn auch simple Beiträge oder Sätze fallen in der Theorie unter eben dieses Urherberrecht. Doch hier kommt das Interesse der Allgemeinheit ins Spiel, sonst könnte ich jemanden zivilrechtlich verklagen, weil er vielleicht einen Satz fast so ähnlich wie ich wiedergab, etc. Jeder merkt den Unsinn daran und die Wichtigkeit des Allgemeininteresses, sowie dessen entscheidende Rolle bei Urheberrechtsfragen. So werden Anleitungsschriften (wozu man übrigens ein Tutorial zählen kann) und auch Formulare gar nicht vom Urheberrecht anerkannt, selbst wenn eine Schaffenskraft zur Unterteilung oder Strukturierung in Form einer Person dahinter nicht bestritten werden kann. Warum? Es fehlt der Individualitätsfaktor, der den dargestellten Durchschnitt deutlich zu überragen hat, damit er juristische Anerkennung erfährt und somit die Durchsetzung eines Urheberrechts erst in die Nähe der Machbarkeit rückt. Diese "Kleinigkeit" wird in der ganzen Diskussion zumeist ausgeblendet.

    Das heißt nicht, dass ich jetzt wegen mangelnder Individualität eine Anleitungsschrift 1:1 kopieren und sie ohne Vermerk des tatsächlichen Urhebers verbreiten darf. Um das nicht unerwähnt zu lassen. Denn dann wäre es eine offensichtliche Verletzung seines Rechts, sofern mir der Urheber das nachweisen kann. Doch sollte ich eine Anleitungsschrift kopieren und den Urheber dessen irgendwo auf gleicher Seite vermerken, fall das nicht schon von Haus aus der Fall ist, verletze ich seine Rechte nicht. Wie gesagt, das wäre nur bei Ausgabe des Werkes als Eigenkreation oder unerlaubter Veränderung des Inhalts der Fall. Oder wenn ausdrücklich die Nichtverbreitung erwähnt wird, ohne sich extra eine Schutzmarke hierzu patentieren zu lassen. Die ist nämlich gar nicht erforderlich, sollte der Urheber unerwünschte Reproduktion in seiner Schrift so zum Ausdruck gebracht haben.

    Weiter muss hier nicht definiert und erklärt werden, denn Bex will weder den Inhalt abändern, geschweige denn das Tutorial als Eigenarbeit deklarieren. Weiterhin fehlt ebenso der Vermerk des Verbreitungsverbotes, womit der Urheber nicht einmal von seinem sogenannten Persönlichkeitsrecht Gebrauch, also eine auf nicht existenten Bestimmungen basierende Forderung geltend machen könnte. Die Bestimmungen müssen von Anfang an klar geregelt sein. Sonst könnte ja jeder ankommen und Person X oder Y wegen Antipathie oder Geldgier aufgrund von bloßen, nicht nachweisbaren Behauptungen verklagen. Ganz so einfach ist das alles zum Glück nicht, wie hier zumeist dargestellt.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Hätte ich mich ja in die nesseln gesetzt hätte ich es einfach verändert, ich werds also komplett zitieren. (man darf also ganze werke zitieren?)
    Das kommt darauf an. Ganze Literaturwerke würde ich nicht zitieren, weil sie den mehrfach erwähnten Individualitätsfaktor besitzen und somit der Urheber seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen kann. Einzelne Stellen sind bei Verweis auf die Quelle dagegen unbedenklich. Es sollte sich aber im Rahmen halten. Jedoch geht es Dir ja nur um eine Anleitungsschrift, die unter das Interesse der Allgemeinheit fällt, damit auch verbreitet werden darf - unverändert im Inhalt und mit Verweis auf Quelle, Verfasser, etc. Wie bereits im ersten Beitrag zu diesem Thema geschrieben.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Was mache ich wenn ein Urheber nachträglich seine Bedingungen ändert und eine Verbreitung untersagt, ich das aber nicht mitbekomme.
    Dann könnte er mich höchstens bitten es rauszunehmen was ich auch machen würde, da ich die wünsche des urhebers respektiere.
    Richtig. Er kann Dich bei Abänderung seiner Bestimmungen um die Entfernung bitten, da es zum Übernahmezeitpunkt keine solchen gab, die einen genauen Rahmen zogen und er somit keine Grundlage zur Hand hat, auf die er sich berufen und Forderungen geltend machen könnte. Das ändert sich jedoch, sobald Du dieser Weisung nicht folgst. Dann könnten rechtliche Probleme auf Dich zukommen.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder? zumal das werk schon veröffentlicht war ohne die Einschränkung.
    Nein. Siehe vorherigen Absatz.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Kann ich irgendiwe nachweisen das keine verbotsklausel des verbreitens vorgelegen hat? Bei Resourcen mache ich mir da gerne Screenshots von den Using Terms wo man noch das Datum sieht, wie mach ich das aber hierbei? hier gibts keine terms zum lesen und kopieren.
    Ich persönlich würde die komplette Seite von oben bis unten ablichten. So kann am Ende keiner behaupten, der Link zu den Bestimmungen fand sich ganz unten, oben, links oder rechts, da wo Du keinen "Beweis" im Bildformat gemacht hast.

  18. #18
    Du scheinst dich ja mit dem Thema auszukennen - was mich dann aber interessiert ist, wie es in diesem Fall mit der kleinen Münze des Urheberrechtes steht, laut der selbst kleinste Textschnippsel geschützt sind.

  19. #19
    Zitat Zitat
    Zitat (Knopf im Editor gibts ja nicht und BB Code auswändig kein plan, verschreibe mich gern.
    Erweitertes Antwortfenster, Strg + F5

    So oft, wie das hier in den letzten Tagen auftaucht, sollte ich mir das fast in die Signatur packen...

  20. #20
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Erweitertes Antwortfenster, Strg + F5

    So oft, wie das hier in den letzten Tagen auftaucht, sollte ich mir das fast in die Signatur packen...
    Das liegt daran, dass einige Leute das Forum mit einem Proxy besuchen, welcher das Fenster für die Beitragsbearbeitung verschwinden lässt. Also entweder man ist paranoid, oder man kann seine Beiträge einfetten. Aber das böse Stasiforum ist in dem Fall mal ausnahmsweise unschuldig

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •