Zitat von IronChef
Ähm, nein. urheberechtlich geschützt ist ein Werk bereits durch das reine veröffentlichen automatisch, solange es eine gewisse Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG besitzt und die haben bereits Preislisten und Telefonbücher. Ein gesonderte Kennzeichnung ist nur im Marken- und Patentschutz erforderlich. Zwar kann bei der Erstellung eines eigenen Tutorials auf Grundlage des anderen die Einschränkung des Urheberrechts nach Zitierrecht gemäß § 51 UrhG greifen, wenn die Quelle genannt wird, das ursprünglich Werk behandelt wird und ein weitgehend eigener Sprachgebrauch vorliegt, aber die genauen Bestimmungen dazu, gerade was Internet- zu Internetquelle angeht sind mehr als uneindeutig.
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