Zitat
Das dein Steam-Account einseitig gekündigt werden kann, wenn DU dich daneben benimmst, ist vollkommen legitim. Das selbe kann dir auch passieren, wenn du 'ne Bahncard100 hast, und dann vom Aufsichtspersonal erwischt wirst, wie du im ICE klaust, oder den Passagieren Mitgliedschaften bei Scientology vertickst. Dann kriegste ganz schnell ein Verbot, an den Hals, die Anlagen der DB zu betreten. Ob deine bahncard aber noch gültig ist, juckt dann keinen. Trotzdem kaufen mehr als genug Leute die Bahn-Card.
Der Hausherr hat immer das recht, Hausverbote geltend zu machen, wenn sich der Kunde daneben benimmt. Bereits getätigte Vorab-Zahlungen sind kein präventiver Buß-Erlass für Störenfriede. Und von den leuten, die behaupten, sie wären unschuldig und zu unrecht bestraft worden, lügen eh fast alle, weil es typisch menschlich ist.
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