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Thema: PokeWorld(Pokémon ORPG)

Baum-Darstellung

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  1. #11
    Ich würde dir trotzdem dringend raten erstmal einen Anwalt aufzusuchen. Du willst ja schließlich Namen und Grafiken eines gesschützten Produkts verwenden und damit Geld verdienen.

    Ein kleiner Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz:
    § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Liegt ein gewerbsmäßiges Handeln vor, muss der Täter sogar mit fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Was in diesem Fall wohl zutreffen sollte.

    Zitat Zitat von K_a_i Beitrag anzeigen
    In PokéMMO(ähnliches Prinzip) ist ebenso ein Shop eingebunden. Daher gehen wir davon aus, dass dieses Konzept bei uns auch funktionieren wird.
    Das Argument klingt ein wenig wie die "Aber der hat das auch getan" Begründung eines Kindes, welches beim klauen erwischt wurde.
    In dem Fall von PokéMMO kann es jedoch gut sein, dass die Betreiber sich das Recht, einen Shop gegen Echtgeld zu haben, von Nintendo gemietet haben. Sprich ein Fix- oder Anteilssbetrag geht dann an Nintendo.

    Geändert von Sulkaras (28.10.2013 um 11:02 Uhr)

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