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Thema: Darf der Vermieter eine Nutzungsentschädigung einbehalten?

  1. #1

    Darf der Vermieter eine Nutzungsentschädigung einbehalten?

    Zitat Zitat von Mietvertrag
    4. Für die Lichtanlage im Esszimmer und 21 Plissee-Rollos und Innenhalousien zahlt der Mieter an den Vermieter eine Nutzungsentschädigung von 1.500,00 €

    Bei Auszug wird ein Teil der Summe erstattet, je nach Mietdauer und Zustand der Gegenstände.
    Ist diese Klausel in irgendeiner Form wirksam/unwirksam/teil-unwirksam? Der Mieter will am liebsten die gesamte Summe einbehalten, womit ich nicht einverstanden bin.

    Lichtanlage und Plissee-Rollos sind noch in Top-Zustand.

  2. #2
    Hm... klingt fast so, als wäre hier die besagte Lichtanlage und die Rollos/Jalousien bei Einzug gegen 1.500 Euros übernommen worden mit der Option, die bei Auszug an den Vermieter wieder "zu übergeben", gegen eine entsprechende "Entschädigung" an den Vermieter. Soll heißen, dass hier "Einrichtungsgegenstände" mit übernommen wurden, gegen entsprechendes Entgelt.
    In meinem Mietvertrag steht etwas ähnliches als "Zusätzliche Vereinbarungen" mit dem Wortlaut "Der Mieter übernimmt vom Vermieter die vorhandene Einbauküche für 800 Euro", gefolgt von den Zahlungsmodalitäten.

    Bin daher eher der Ansicht, dass dieser Passus deines Mietvertrags wirksam ist. Was die "Rückerstattung" angeht... tja... das hängt natürlich vom Zustand der betreffenden Gegenstände und deinem Verhandlungsgeschick ab, eben weil kein konkreter Betrag genannt wurde, der zur Rückzahlung anfällt.

  3. #3
    @Davy Jones: Bist du jetzt der Vermieter oder der Mieter? Ich dachte bei deinem Text erst, du wärst Ersteres, aber jetzt bin ich verwirrt.

  4. #4
    Könnte ein "Verschreiber" sein mit dem "Mieter", den er nennt, wovon ich ausging.

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