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Ritter
Hm... klingt fast so, als wäre hier die besagte Lichtanlage und die Rollos/Jalousien bei Einzug gegen 1.500 Euros übernommen worden mit der Option, die bei Auszug an den Vermieter wieder "zu übergeben", gegen eine entsprechende "Entschädigung" an den Vermieter. Soll heißen, dass hier "Einrichtungsgegenstände" mit übernommen wurden, gegen entsprechendes Entgelt.
In meinem Mietvertrag steht etwas ähnliches als "Zusätzliche Vereinbarungen" mit dem Wortlaut "Der Mieter übernimmt vom Vermieter die vorhandene Einbauküche für 800 Euro", gefolgt von den Zahlungsmodalitäten.
Bin daher eher der Ansicht, dass dieser Passus deines Mietvertrags wirksam ist. Was die "Rückerstattung" angeht... tja... das hängt natürlich vom Zustand der betreffenden Gegenstände und deinem Verhandlungsgeschick ab, eben weil kein konkreter Betrag genannt wurde, der zur Rückzahlung anfällt.
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