Zitat Zitat von Mietvertrag
4. Für die Lichtanlage im Esszimmer und 21 Plissee-Rollos und Innenhalousien zahlt der Mieter an den Vermieter eine Nutzungsentschädigung von 1.500,00 €

Bei Auszug wird ein Teil der Summe erstattet, je nach Mietdauer und Zustand der Gegenstände.
Ist diese Klausel in irgendeiner Form wirksam/unwirksam/teil-unwirksam? Der Mieter will am liebsten die gesamte Summe einbehalten, womit ich nicht einverstanden bin.

Lichtanlage und Plissee-Rollos sind noch in Top-Zustand.