Wie gesagt zum Thema Anime-Subs äußere ich mich nicht mehr. Dies ist Offtopic und sollte deshalb nicht weiter in diesem Thread behandelt werden.


Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Diese Formulierung ist schon wieder anders, als deine vorherige
Im vorherigen Beitrag schriebst du, dass derjenige die Rechte hat, der zuerst die Ressourcen veröffentlicht. Das würde im Klartext bedeuten, dass jemand Spionage betreibt, etwas klaut und es dann veröffentlicht, die Rechte besitzt. Ein Prototyp wird ja nicht unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Formulierung ist deswegen anders, weil wir vorher von ner Einzelperson ausgegangen sind, die ein Spiel an Betatester schickt, und nicht von einen Unternehmen, dass ausspioniert wird. Ne Einzelperson hat es schwerer (wie du ja auch selber gesagt hast) zu beweisen, dass ihr die Ressourcen am Spiel gehören, wenn eine andere Person diese bereits veröffentlicht hat. Eine Firma hat es hier einfacher zu beweisen, dass jemand anderes ihr Produkt kopiert hat.
Und nein ich habe in meinen vorherigen Post nicht gesagt "veröffentlicht" sondern "zugänglich macht" (zumindest wenn ich in die History sehe - oder ich übersehe die Stelle). Was ich mit dem Post ausdrücken wollte: Selbst wenn jemand seine Grafiken nicht veröffentlicht, sondern sie als Spiel an Betatester weitergibt, hat er trotzdem das Urheberrecht, auch wenn er anderen dadurch die Grafik zugänglich macht.
Da kann noch jemand wenn und aber schreien, es ist gesetzlich so, darauf wollte ich hinaus. Und um das zu verdeutlichen, habe ich das Szenario umgekehrt: Wenn ich nie jemanden meine Grafiken gebe oder gar zeige: Wie sollte diese Person im Normalfall da ran kommen und behaupten können, dass sie die erstellt hat? Ich glaube die wenigsten würden versuchen den PC zu klauen, nur um die Ressourcen als die ihrige ausgeben zu können (von denen sie zum Zeitpunkt des Diebstahls noch gar nichts wissen können in dem Fall). Die Frage ist nicht "Wer hat das Urheberrecht", denn das ist eindeutig. Man muss eher fragen: "Wie kann man beweisen, dass man das Urheberrecht hat?". Und da habe ich einige Alternativen genannt, die auch vorgezeigt werden können, wenn es mit den Zeugenaussagen nicht klappen sollte.