SA bedeutet, dass Derivate von Werken mit dieser Lizenz unter exakt der gleichen Lizenz weitergegeben werden müssen.
SA bedeutet, dass Derivate von Werken mit dieser Lizenz unter exakt der gleichen Lizenz weitergegeben werden müssen.
Nee, eben nicht. Ähnliche Lizenz, genau um so nen Mumbojumbo zu verhindern. Wenn ich mein Makerspiel jetzt anbiete wird mir nämlich bestimmt niemand, der bei seinem Material offen gelassen hat ob ich es kommerziell nutzen darf oder nicht ans Bein pinkeln, wenn ich es explizit nichtkommerziell nutze.
NC ist eine Untermenge von egal-ob-kommerziell-oder-nicht, nicht disjunkt. Wir machen ja auch kein Mashup aus den verwendeten Ressourcen, wir binden sie extern ein oder verändern sie davor soweit es die CC-Lizenz erlaubt.
Geändert von WeTa (14.03.2012 um 11:13 Uhr)
Ich glaube, da irrst du dich. Im Lizenzvertrag heißt es:
Kompatible Lizenzen werden durch die Tabelle angegeben, die ich weiter oben verlinkte. Daraus kann man entnehmen, dass ein Werk mit der Lizenz BY-SA erzwingt, dass die Abwandlung selbst auch BY-SA ist. Ein Werk mit der Lizenz BY-NC ist zu BY-SA inkompatibel. Das heißt zwei Werke mit BY-SA und BY-NC dürfen nicht zusammen benutzt werden.Zitat
@Kelven:
Bist du dir eigentlich wirklich absolut sicher, dass Spiele als Derivate ihrer Komponenten gelten?
Kann ich mir angesichts des winzigen Teilchens, dass so ein Soundeffekt, ein Musikstück, oder ne Grafik in 'nem Spiel einnehmen eigentlich nicht vorstellen.
Ich hab auch in dem einen oder anderen Freeware Indie spiel auch schon gesehen, dass einfach ne PDF beilag, welches "Teil" unter welcher Lizenz steht.
Aber dass das Gesamtwerk in all seiner Komplexität immernoch als Derivat zählt, und die Teillizenzen für sich selbst übernnehmen muss, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen ...
Und wie schaut es eigentlich aus, wenn sich Ersteller und Seite widersprechen?
(Z.B. wenn auf Deviantart (o.ä.) eine Grafik (offiziell unter Nichtkommerzieller cc) zu finden ist, zu der der Ersteller dann ins Kommentarfeld schreibt, dass er hierfür entgegen der Politik der "Hauptseite" eine Kommerzielle Nutzung schon gestattet.)
ES BLEIBT MEINE FRAGE AN DIE LEITUNG WEITERHIN BESTEHEN:
Ist Theodore eigentlich "sauber" oder stammt das aus irgend einem Spiel/etc. ?
--Das LichtStefan George
Wir sind in trauer wenn · uns minder günstig
Du dich zu andren · mehr beglückten: drehst
Wenn unser geist · nach anbetungen brünstig:
An abenden in deinem abglanz wes't.Wir wären töricht · wollten wir dich hassen
Wenn oft dein strahl verderbendrohend sticht
Wir wären kinder · wollten wir dich fassen -
Da du für alle leuchtest · süsses Licht!
Geändert von Jerome Denis Andre (14.03.2012 um 13:59 Uhr)
Der Stil ist von Tatsuya Seo selber illustriert, dürfte demnach kein Problem sein.Zitat
Sofern der Ersteller seine Rechte nicht komplett an die Seite abgetreten hat, ist seine Aussage von mehr Gewicht, er ist immerhin der Ersteller und hat das Recht über sein Werk zu bestimmen.
Kommt natürlich drauf an, wie die Verständigung von Seite und Ersteller abläuft, aber generell sieht's ja so aus, dass der Ersteller es zwar unter den Konditionen der Seite zur Verfügung stellt, aber durchaus im Einzelnen auch Absprachen treffen oder seinen Content komplett entfernen kann.
Wenn er also sagt "Ergänzung: Ihr könnt es auch kommerziell nutzen!" kann man es auch kommerziell nutzen (wenn es denn der richtige Ersteller ist).
MfG Sorata
Ja, ich hab damals 2010 den Ansprechpartner für die deutschen CCs angeschrieben und der hat es bestätigt.Zitat von Jerome Denis Andre
Weil ich die Mail gerade vor mir habe: In Puncto der Lizenzen von freesound.org müsste man aus rechtlicher Sicht wohl auch vorsichtig sein, denn dort wurde mir Folgendes gesagt: "die sampling licence gilt nicht in deutschland, sie ist nur auf us-copyright ausgerichtet. das war mal ein testfall. ein export in andere länder wurde nicht gemacht, weil zu komplex."
Vielen Dank für die schnellen Antworten :-)
--Das LichtStefan George
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Gilt CC nicht für Sounds in Deutschland? o_o
Naja, würde aber im Endeffekt auch nichts daran ändern, dass man halt den Author anschreibt und fragt obs okay ist.
Geändert von WeTa (14.03.2012 um 18:08 Uhr)
Deswegen find ichs etwas restriktiv, nachdem wir ja eh so Probleme mit Ressourcen haben, das noch so stark zu beschränken. :/ Wenn ich mir dann noch laufend Gedanken machen muss, dass ich wegen einem Soundeffekt disqualifiziert werden könnte, der nicht von mir selbstgemacht ist... na, schade. Ich hätte coole Ideen gehabt, und auch mal wieder Lust, was zu makern, die Begriffe an sich habe ich sofort nach dem Lesen in eine Story verpackt.
Restriktiv hin oder her: Das sind nun mal die Bedingungen, die die Macher der Grafiken und Soundeffekte für die Nutzung gestellt haben. Wenn ein Maker sagt er möchte seine Ressourcen nicht so ohne weiteres in einem Spiel sehen akzeptieren das ja auch alle. Warum ist das für Leute, die sich dann sogar eine richtige Lizenz gesucht haben, anders?
Und einen Nachteil hat man dadurch ja auch nicht, da eben für alle diese Bedingungen gelten. Außerdem wird niemand random disqualifiziert, weil er einen Soundeffekt eingebaut hat. Man hat ja vorher geguckt wo man ihn her hat und unter welchen Bedingungen man ihn nutzen darf.
Also ich würde nur mitmachen, wenn ich das RTP vom 2000er Maker benutzen darf. Alles andere ist mir zu mühseelig. Da würd ich sowieso nicht fertig werden. Hab da keinen Bock, jeden Grashalm einzeln zu pixeln und für nen Sound für das Öffnen von Truhen oder Türen das halbe Internet abgrasen zu müssen![]()
Ich würde mich gerne jemandem anschliessen, der/die den kompletten grafischen Teil übernimmt (z.B. Kelven oder Deamonic). Würde mich also als Story-/Dialogschreiber, Spielkonzepter und Techniker zur Verfügung stellen.
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Diese Signatur wurde von Chuck Norris konfisziert.
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DeviantArt | YouTube | Dark Saga - Pandora
Ok, ich halte fest:
Die Contest-Leitung, sowie die Community-Betreiber setzten voraus, dass die User, die am Contest teilnehmen, die Maker und somit die Berechtigung das RTP zu nutzen, legal erworben haben. Das dies der Fall ist, obliegt in der Verantwortung der jeweiligen Person. Da wir ohnehin nicht nachprüfen können, ob dies wirklich so gegeben ist, wird niemand vom Contest wegen der Nutzung eines Makers und des RTPs ausgeschlossen/disqualifiziert.
Wir können ebenfalls nicht für Enterbrain sprechen, sehen aber, dass der RTP-Mix der Maker bislang von ihnen geduldet wird und werden deshalb auch niemanden für die Verwendung von RTP aus einem anderen Maker in seinem Spiel vom Contest ausschließen/disqualifizieren. Dennoch können wir auch nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass EB die Ersteller dafür nicht zur Rechenschaft zieht.
Des weiteren bleibt die Regelung, dass Rips (auch die des DS- und der anderen Konsolen-Maker) nicht zulässig sind. Sowohl bei Grafiken, als auch Audio-Datein können wir nicht alle Lizenzrechte überprüfen, setzten aber voraus, dass diese die Berechtigung zur Nutzung und Verbreitung beinhalten. Sollten uns schwere Verstöße dagegen auffallen, oder bekannt werden, müssen wir die Abgabe disqualifizieren.
Kurz: Wir wollen mit bestem Wissen und Gewissen und den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, versuchen der Gesetzeslage gerecht zu werden und einen für alle fairen Contest zu gestalten.