Wobei ich letztens noch gelesen hab, dass ein Gesetz erlassen wurde, in dem bei Notfällen die Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt werden dürfen... fing das im 3. Reich nicht auch so an?
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Es gibt eine gefühlte Zillion Sondergesetze für Notfälle. Mein Liebling ist, dass die Bundeswehr im Kriegsfall die Herausgabe des wichtigsten Besitz des Deutschen fordern kann. Sein Auto. =D