Zitat Zitat von wusch Beitrag anzeigen
@Rayne: Die Grundrechte in ihrer Gesamtheit können dank Art.79 III GG nicht ausser Kraft gesetzt werden, denn dieser schützt die Art. 1 und 20 I-III GG (IV nicht, weil der kam erst später dazu) und logischerweise auch sich selbst und über diese beiden Artikel, also Menschenwürde und die Staatsgrundlagen sind quasi auch Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit Freiheit der Person und so weiter geschützt.
Möglich ist das du die Artikel für den Verteidigungsfall meinst ( Art. 115a-l GG), welche den den Verfassungsorganen erweiterte Kompetenzen zusprechen aber damit kann man nicht wie die Grundrechte aushebeln wie eben erklärt, es ist also etwas ganz anderes als Art. 48 in der Weimarer Republik mit dem der Reichspräsident große Teile der Verfassung aushebeln konnte.

Zum erstenTeil: "Die Grundrechte in ihrer Gesamtheit"
Na Gut, dann nehmen sie dir das Auto nur zur Hälfte weg...

Nja und selbst wenn es ein Gesetz gegen die Vollständige Außerkraftsetzung der Grundrechte gibt, erstens glaub ich denen sowieso kein Wort und zweitens gibt es jede Menge Dinge, die wir nicht wissen... so ein bisschen Order 66 wie bei Star Wars wo nur die höchsten Tiere was von wissen. O.o

Ja, ich bin Verschwörungstheoretiker!