Zwei Wochen sind auch in der Tat der gesetzliche Standard bei Probezeitkündigungen. Häufig steht im Vertrag oder im Tarifvertrag dann aber, dass in der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Zwei Wochen sind auch in der Tat der gesetzliche Standard bei Probezeitkündigungen. Häufig steht im Vertrag oder im Tarifvertrag dann aber, dass in der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.