Wozu Frühstück, wenn du jetzt gleich ein dickes Mittagessen holen könntest, das Frühstück UND Mittagessen in einem vereint? OMG!
DIE HAM DOCH KEN FRÜHSTÜCK MEHR
Mhh.. was ich mich eigentlich schon immer gefragt hab... Wenn ich jetzt nen Arbeitsvertrag bei Netto habe, muss ich mich ja dann auch bei der Personalleasingfirma melden, die mich ans Institut, wo ich als Fremdsprachensekretär arbeiten möchte, vermittelt hat, melden. Das heißt, ich bin also nicht mehr "Sofort verfügbar", sondern stehe dann in nem Arbeitsverhältnis und bin an Kündigungsfristen gebunden... mindert das meine Chance auf den Job erheblich, wenn die das ne Woche vor dem Vorstellungsgespräch erfahren?
Ja, sags ihnen bitte.
Ob es die Chancen vermindert... durchaus möglich, weil wenn du an Kündigungsfristen gebunden bist, heisst das, sie müssen auf dich warten.
Erklär mir warum. Das ist ne Information, die dir entweder jemand mitteilt, oder die man direkt erfährt.
Und natürlich sag ich denen das. Ich hab auch unterschrieben, dass ich denen jegliche Veränderungen mitteile. Nur frage ich mich grad, ob ich dann bei Netto tatsächlich nen Arbeitsvertrag machen soll oder nicht. Schließlich will ich mich bestmöglich präsentieren und dazu gehört eben auch, dass ich schon vor nem Monat hätte anfangen können.
Bist du bei Netto nicht eh in der Probezeit? Dann kannste doch fristlos kündigen, wie du gerade lustig bist.
As I said, ich habe noch keinen Vertrag bei Netto. Ich bin offiziell noch komplett arbeitslos.
Es ging mir ja auch nur grad um diese elendige Kündigungsfrist. Hatte nämlich vor nem Dreivierteljahr Zeitung ausgetragen und hatte gleich nach meinem ersten Arbeitswochenende gekündigt. Kündigungsfrist war 14 Tage, also hätte ich nach Kündigung noch 2 mal hingehen müssen. Glücklicher Weise wurde Ersatz gefunden und ich musste den Bullshit doch nicht nochmal machen.
Wusste das daher mit der Probezeit nicht.
Zwei Wochen sind auch in der Tat der gesetzliche Standard bei Probezeitkündigungen. Häufig steht im Vertrag oder im Tarifvertrag dann aber, dass in der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.