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  1. #1
    Nutzungsgebühr für einen Reklamierten Artikel zu verlangen geht nicht, du hastt ja aufgrund der 2 gestzlich vorgeschriebenen fehlgeschlagenen Nachbesserung(also der Reparatur) die rückwirkende Auflösung des Kaufvertrages verlangt, der dir in so einen Fall zu steht, und in dem Fall dürfen sie dir keine Nutzungsgebühr abverlangen. Selbst wenn du das gerät auf Finanzierung gekauft hast dürften sie sowas nicht sondern müssten dir ein einwandfreies Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
    Meisten kommen sie dann auch mit ihren Allgemeinen Geschäftsbediengungen (wo beim Media Markt die eh nicht unbedingt den gesetzlichen Bedingungen entsprechen), und wie dich durch sowas benachteiligen tritt dann automatisch die Regelung des BGB für Gewährleistungsfälle in Kraft.

    Ich als Verkäufer musste die entsprechenden bestimmungen ja alle lernen in der Lehre.

    P.S.: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei solche Artikelm grundsätzlich 2 Jahre.
    Geändert von Makoto Atava (20.05.2011 um 11:22 Uhr)

  2. #2
    Und was ist mit diesem Urteil?
    Hier geht es zwar um ein Auto, aber der Sachverhalt ist der selbe.

  3. #3
    Wende dich an die Bild. Und ja, das meine ich ernst.^^

  4. #4
    Zitat Zitat von Eisbaer Beitrag anzeigen
    Wende dich an die Bild. Und ja, das meine ich ernst.^^
    Sind Seele und Ehrgefühl den Computer wert?

  5. #5
    @ Whiz-zarD:

    Zwischen dem Autohandel in dem Urteil und in deinen Fall einer Reklamation im Einzelhandels bestehen einige Unterschiede was Gesetzmäßigkeiten angeht. Aber ich sag weiterhin in jedenfall, das Media Markt in Unrecht ist dir eine Nutzungsgebühr zu verlangen. Wie haben sie diese bei dir überhaupt begründet? Wenn sie mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen dann weis sie bitte daruaf hin, dass das deutsche Recht laut BGB §§305 ff. sich einig ist, das Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Klauseln enthalten dürfen die den Käufer unrechtmäßig benachteiligen.
    Geändert von Makoto Atava (23.05.2011 um 19:22 Uhr)

  6. #6
    Sie haben die Nutzungsgebühr begründet, weil der Laptop drei Monate alt ist und sie es wieder verkaufen müssen, weil das kein Serienmodell ist, sondern ein Modell, was speziell für dieses Angebot gebaut wurde.

  7. #7
    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Sind Seele und Ehrgefühl den Computer wert?
    Actually, ich hab gehört dass Computer Bild gerade in solchen rechtlichen Fragen ganz gut informiert ist... man kann da Leserbriefe einschicken zu solchen Problemen und die kümmern sich drum... keine Ahnung ^^ Fänd ich jetzt nicht so verwerflich, einen solchen Service anzunehmen.

  8. #8
    HAST DU DENN KEINE IDEALE MEHR?!? WHAT A WORLD; WHAT A WORLD...! T____T

    Die normale Bild wäre denk ich nicht die richtige Adresse, dafür is der Fall doch viel zu lame und standard... Hätten sie ihm am Service-Stand noch eine Niere geklaut, dann vielleicht.

  9. #9
    Zitat Zitat von La Cipolla Beitrag anzeigen
    HAST DU DENN KEINE IDEALE MEHR?!? WHAT A WORLD; WHAT A WORLD...! T____T

    Die normale Bild wäre denk ich nicht die richtige Adresse, dafür is der Fall doch viel zu lame und standard... Hätten sie ihm am Service-Stand noch eine Niere geklaut, dann vielleicht.
    Doch, genau solche Fälle behandeln die unter der Rubrik "Bild hilft". Das ist die beste Werbung für ihr Schundblatt.

  10. #10
    Japp, da hat Eisbär (leider) recht - sie stürzen sich gradezu auf diese einfachen Fälle, bauschen sie auf, erzielen mit Drohungen einen Konsens und verkaufen ihn dann als großen Erfolg.
    Insofern wäre dies definitiv eine Alternative.
    Davon abgesehen gab es doch in der CT immer diese Reihe "schlechtester Service Deutschlands", wo sie einmal einen solchen Fall im Monat publik gemacht haben und intervenierten.
    Evtl. erstmal da nachfragen, bevor man die eigene Seele verkauft?

    Patch 1.1.4 in Arbeit...!

  11. #11
    Man braucht keine Zeitung, um bei so einer Sache die Oberhand zu gewinnen. Eigentlich hilft es immer ganz gut sich solange nach oben zu bohren, bis man an einen Verantwortlichen von Media Markt kommt, der es sich leisten kann, kulant zu sein. Es ist nicht mal eine Frage, ob MM das darf. Sondern es ist viel mehr eine Frage, ob sie so mit einem Kunden umspringen können, wenn Vor-Ort-Service noch eine der wenigen Steckenpferde im Vergleich zu billigeren Onlinekonkurrenz ist. Und wenn man ihnen das deutlich macht und stur bleibt, dann kommt man meist auch durch. Wie viel Zeit man investiert, hängt von der Höhe dieser Nutzungsgebühr ab. Sind es 100€ und man weiß, dass man für so viel Geld z.B. 10 Stunden arbeiten müsste, dann ist es auch min. so viele Stunden Nachhaken wert.

  12. #12
    @ Whiz-zarD:

    Du hast als Kunde ein Recht darauf das dein Laptop laut Gewährleistungsfrist 2 einwandfrei funktioniert. Tut es dies nicht, musst du es über dich ergehenlassen das es 2 mal repariert wird,ab dann kannst du auf ein Ersatzgerät bestehen oder dein Geld zurück verlangen, die versuchen dir nur so ein Mist zu erzählen über Nutzungsgebühr, damit sie dies nicht müssen, der Grund es wäre nur für dieses Angebot gebaut worden hebelt doch deine Gewährleistung für die 2 Jahre nicht aus, die ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Normalfall müssten sie dir das Geld zurückgeben wenn du es verlangst ohne Abzüge einer Nutzungsgebühr, die dürften sie nur erheben wenn du es auf Ratenkauf genommen hättest und nicht mehr zahlen könntest aber es unbeschädigt wäre.

    Ganz ehrlich, mich als Verkäufer kotzen solche Methoden zur Kundenverarsche an, das zieht die ganze Innung mit in den Dreck durch diese schwarzen Schafe.

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