Ich kann nur das wiedergeben, was ich in der Schule gelernt habe, aber imho bist du im Recht.
Bei Verbrauchsgütern geht man davon aus, dass wenn ein Fehler innerhalb von 6 Monaten gefunden wird, dass dieser bereits beim Gefahrenübergang, also beim Kauf, existierte. Sollte es also zu einer gerichtlichen Angelegenheit werden, trägst du nicht die Beweislast, sondern Media Markt. Und da du 2 mal die Chance auf Nachbesserung gegeben hast (Wenn du sogar sagst, dass die Festplatte anhand eines Geräusches defekt sei, dann muss da ja was sein), hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung in Anspruch zu nehmen und den Laptop behalten.
Würde dafür auch nicht meine Hand ins Feuer legen, weil ich nicht weiß, inwiefern es Ausnahmen gibt, aber soweit wie ich es beurteilen kann, solltest du im Recht sein.

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