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  1. #1
    Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich würd die Gerichtsurteile mal ausdrucken und damit Druck machen. Ich arbeite selbst in einem Einzelhandelsbetrieb und weiß daher, wie kulant der Einzelhandel sein Muss bei Reklamationen ( daher ist es vielleicht doch angebracht das ich hier was zu schreibe). . As said, mach einfach mit dem Wissen was du hast, einfach - freundlich aber bestimmt- Druck. Früher oder später werden sie nachgeben müssen und es auch tun. Wenn nicht würde ich ganz klar den Schritt der Drohung weiterer Rechtsschritte gehen. Hast du denn dort schon mit dem Chef gesprochen oder nur mit Mitarbeitern? Meist sind die Chefs viel kulanter als ihre Mitarbeiter und machen dann doch was die Kunden wollen-eben weil sie es entscheiden können. Wer letzten endes im Recht ist kann ich dir nicht beantworten, aber du hast definitiv ein Recht auf dein volles Geld.
    Wenn du (wie zb ich, außer ich bin RICHTIG sauer) im Gespräch nicht so überzeugend bist, regels auf der schriftlichen Ebene, das hat den Professionalitätsbonus, der Nachteil daran, falls der MM ein ••••••••rladen ist, kann es ewig dauern. Im Brief Telefonnummer angeben und um umgehenden Rückruf bezüglich des Sachverhaltes bitten. Ich lass solche Gespräche immer meine Mam führen, weil die da einfach charmant und überzeugend und im Notfall auch kratzbürstig oder subtil sein kann ( diese Sozialarbeiter halt) und weil man ihr nichts vormachen kann.

    Nochmal: Belass es bloß nicht darauf und lass dich auf keinen Kuhhandel ein, sobald sie dir was anbieten sind sie kooperativ und dann lass dich auf nichts ein außer den vollen Preis. Notfalls einfach nochmal das Urteil des BGH erwähnen (einfügen, dabei haben, vorzeigen!).

    So far good luck!

    -straight-

  2. #2
    Ich kann nur das wiedergeben, was ich in der Schule gelernt habe, aber imho bist du im Recht.

    Bei Verbrauchsgütern geht man davon aus, dass wenn ein Fehler innerhalb von 6 Monaten gefunden wird, dass dieser bereits beim Gefahrenübergang, also beim Kauf, existierte. Sollte es also zu einer gerichtlichen Angelegenheit werden, trägst du nicht die Beweislast, sondern Media Markt. Und da du 2 mal die Chance auf Nachbesserung gegeben hast (Wenn du sogar sagst, dass die Festplatte anhand eines Geräusches defekt sei, dann muss da ja was sein), hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung in Anspruch zu nehmen und den Laptop behalten.

    Würde dafür auch nicht meine Hand ins Feuer legen, weil ich nicht weiß, inwiefern es Ausnahmen gibt, aber soweit wie ich es beurteilen kann, solltest du im Recht sein.

  3. #3
    Solltest du rechtsschutzversichert sein, reicht normalerweise auch schon der erste offizielle Brief vom Anwalt aus, damit sie einknicken, da sie oftmals keine Lust auf den kommenden Papierkrieg haben. Solltest du keine haben, macht es evtl. Sinn, zu bluffen und deutlich zu machen, dass man nun den offizielleren Weg gehen würde.

    Patch 1.1.4 in Arbeit...!

  4. #4
    Danke für die Antworten.
    Leider stellt sich heraus, dass Media Markt im Recht ist, einen gewissen Anteil für die Nutzungsdauer abzuziehen.
    Dennoch zeigt das nicht grad von Kundenfreundlichkeit.

  5. #5
    Nutzungsgebühr für einen Reklamierten Artikel zu verlangen geht nicht, du hastt ja aufgrund der 2 gestzlich vorgeschriebenen fehlgeschlagenen Nachbesserung(also der Reparatur) die rückwirkende Auflösung des Kaufvertrages verlangt, der dir in so einen Fall zu steht, und in dem Fall dürfen sie dir keine Nutzungsgebühr abverlangen. Selbst wenn du das gerät auf Finanzierung gekauft hast dürften sie sowas nicht sondern müssten dir ein einwandfreies Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
    Meisten kommen sie dann auch mit ihren Allgemeinen Geschäftsbediengungen (wo beim Media Markt die eh nicht unbedingt den gesetzlichen Bedingungen entsprechen), und wie dich durch sowas benachteiligen tritt dann automatisch die Regelung des BGB für Gewährleistungsfälle in Kraft.

    Ich als Verkäufer musste die entsprechenden bestimmungen ja alle lernen in der Lehre.

    P.S.: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei solche Artikelm grundsätzlich 2 Jahre.
    Geändert von Makoto Atava (20.05.2011 um 12:22 Uhr)

  6. #6
    Und was ist mit diesem Urteil?
    Hier geht es zwar um ein Auto, aber der Sachverhalt ist der selbe.

  7. #7
    Wende dich an die Bild. Und ja, das meine ich ernst.^^

  8. #8
    Zitat Zitat von Eisbaer Beitrag anzeigen
    Wende dich an die Bild. Und ja, das meine ich ernst.^^
    Sind Seele und Ehrgefühl den Computer wert?

  9. #9
    @ Whiz-zarD:

    Zwischen dem Autohandel in dem Urteil und in deinen Fall einer Reklamation im Einzelhandels bestehen einige Unterschiede was Gesetzmäßigkeiten angeht. Aber ich sag weiterhin in jedenfall, das Media Markt in Unrecht ist dir eine Nutzungsgebühr zu verlangen. Wie haben sie diese bei dir überhaupt begründet? Wenn sie mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen dann weis sie bitte daruaf hin, dass das deutsche Recht laut BGB §§305 ff. sich einig ist, das Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Klauseln enthalten dürfen die den Käufer unrechtmäßig benachteiligen.
    Geändert von Makoto Atava (23.05.2011 um 20:22 Uhr)

  10. #10
    Sie haben die Nutzungsgebühr begründet, weil der Laptop drei Monate alt ist und sie es wieder verkaufen müssen, weil das kein Serienmodell ist, sondern ein Modell, was speziell für dieses Angebot gebaut wurde.

  11. #11
    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Sind Seele und Ehrgefühl den Computer wert?
    Actually, ich hab gehört dass Computer Bild gerade in solchen rechtlichen Fragen ganz gut informiert ist... man kann da Leserbriefe einschicken zu solchen Problemen und die kümmern sich drum... keine Ahnung ^^ Fänd ich jetzt nicht so verwerflich, einen solchen Service anzunehmen.

  12. #12
    HAST DU DENN KEINE IDEALE MEHR?!? WHAT A WORLD; WHAT A WORLD...! T____T

    Die normale Bild wäre denk ich nicht die richtige Adresse, dafür is der Fall doch viel zu lame und standard... Hätten sie ihm am Service-Stand noch eine Niere geklaut, dann vielleicht.

  13. #13
    Zitat Zitat von La Cipolla Beitrag anzeigen
    HAST DU DENN KEINE IDEALE MEHR?!? WHAT A WORLD; WHAT A WORLD...! T____T

    Die normale Bild wäre denk ich nicht die richtige Adresse, dafür is der Fall doch viel zu lame und standard... Hätten sie ihm am Service-Stand noch eine Niere geklaut, dann vielleicht.
    Doch, genau solche Fälle behandeln die unter der Rubrik "Bild hilft". Das ist die beste Werbung für ihr Schundblatt.

  14. #14
    Japp, da hat Eisbär (leider) recht - sie stürzen sich gradezu auf diese einfachen Fälle, bauschen sie auf, erzielen mit Drohungen einen Konsens und verkaufen ihn dann als großen Erfolg.
    Insofern wäre dies definitiv eine Alternative.
    Davon abgesehen gab es doch in der CT immer diese Reihe "schlechtester Service Deutschlands", wo sie einmal einen solchen Fall im Monat publik gemacht haben und intervenierten.
    Evtl. erstmal da nachfragen, bevor man die eigene Seele verkauft?

    Patch 1.1.4 in Arbeit...!

  15. #15
    @ Whiz-zarD:

    Du hast als Kunde ein Recht darauf das dein Laptop laut Gewährleistungsfrist 2 einwandfrei funktioniert. Tut es dies nicht, musst du es über dich ergehenlassen das es 2 mal repariert wird,ab dann kannst du auf ein Ersatzgerät bestehen oder dein Geld zurück verlangen, die versuchen dir nur so ein Mist zu erzählen über Nutzungsgebühr, damit sie dies nicht müssen, der Grund es wäre nur für dieses Angebot gebaut worden hebelt doch deine Gewährleistung für die 2 Jahre nicht aus, die ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Normalfall müssten sie dir das Geld zurückgeben wenn du es verlangst ohne Abzüge einer Nutzungsgebühr, die dürften sie nur erheben wenn du es auf Ratenkauf genommen hättest und nicht mehr zahlen könntest aber es unbeschädigt wäre.

    Ganz ehrlich, mich als Verkäufer kotzen solche Methoden zur Kundenverarsche an, das zieht die ganze Innung mit in den Dreck durch diese schwarzen Schafe.

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