mascot
pointer pointer pointer pointer

Ergebnis 1 bis 17 von 17

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #6
    Nutzungsgebühr für einen Reklamierten Artikel zu verlangen geht nicht, du hastt ja aufgrund der 2 gestzlich vorgeschriebenen fehlgeschlagenen Nachbesserung(also der Reparatur) die rückwirkende Auflösung des Kaufvertrages verlangt, der dir in so einen Fall zu steht, und in dem Fall dürfen sie dir keine Nutzungsgebühr abverlangen. Selbst wenn du das gerät auf Finanzierung gekauft hast dürften sie sowas nicht sondern müssten dir ein einwandfreies Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
    Meisten kommen sie dann auch mit ihren Allgemeinen Geschäftsbediengungen (wo beim Media Markt die eh nicht unbedingt den gesetzlichen Bedingungen entsprechen), und wie dich durch sowas benachteiligen tritt dann automatisch die Regelung des BGB für Gewährleistungsfälle in Kraft.

    Ich als Verkäufer musste die entsprechenden bestimmungen ja alle lernen in der Lehre.

    P.S.: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei solche Artikelm grundsätzlich 2 Jahre.
    Geändert von Makoto Atava (20.05.2011 um 11:22 Uhr)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •