Habe meine Prüfungen bestanden und darf mich dann ab dem 27.07. einen "Staatlich geprüften und anerkannten Fremdsprachensekretären" nennen.
Habe meine Prüfungen bestanden und darf mich dann ab dem 27.07. einen "Staatlich geprüften und anerkannten Fremdsprachensekretären" nennen.