Interessiert mich jetzt auch. Habe einfach mal "Steuerfreibetrag" gegoogled und Wikipedia sagt zur Einkommenssteuer das hier:

Zitat Zitat
# Grundfreibetrag: Als Grundfreibetrag bezeichnet man den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Er ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs. Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2010 beträgt er 8 004 Euro. § 52, Abs. 41, Satz 1 EStG
Also auch in der Hinsicht unbedenklich. Ich würde es auch einfach machen, denn ich denke mal, dass so gut wie alles über Jahresfreibeträge geregelt wird, deshalb kann man sich so eine einmalige Sache, wie Karl schon sagte, ruhig leisten.
Und ich hatte doch recht mit den 8004.