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  1. #1

    Arbeit in den Ferien & Steuer?

    Hallo Leute, ich muss mich da mit einer Frage an euch wenden, weil ich von diesem ganzen Themenkomplex leider keine Ahnung habe und auch nicht wirklich weiß, woher ich eine Info bekomme (außer vllt auf dem Amt, das wäre aber eine Qual...)

    Ich kann evt. in den Semesterferien (innerhalb eines Monats) als Tutor hier an der Uni arbeiten, und würde damit ca 480€ oder sowas verdienen. Das wäre quasi ein einmaliger Verdienst, und die Anzahl meiner Stunden reduzieren, um unter den Freibetrag (wie hoch ist der eig. genau? Hab da was mit knapp 400€ im Kopf...) zu kommen geht nicht.
    Wie läuft das dann für mich? Muss ich da Steuern drauf zahlen? Wenn ja, wie viel? Was ist mit der Krankenversicherung? (Ich bin Student und über meine Mutter mitversichert...)
    Danke euch schon mal für hilfreiche Antworten

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  2. #2
    Also bei mir wars was anderes, aber ich glaube das zählt unter geringfügige Beschäftigung-solange du unter einem Jahrelimit bleibst (wie hoch das liegt weiß ich allerdings nicht...allerdings hilft dir ziemlich sicher Google bei "Jahresfreibetrag") ich hab in einem Monat 700 netto verdient und das war kein problem (trotz zweitem Minijob) nebenher. Von dem her sehe ich da kein Problem. Habe nichts abgeben müssen (ähnliche bedingungen wie bei dir, auf ausbildungssuche und Mutter versichert).

  3. #3
    Ich bin mir recht sicher, dass der Jahresfreibetrag bei 8004€ liegt, weil ich mich damit auch letztens erst beschäftigen musste. Recherchier aber lieber nochmal selbst genauer, es gibt nämlich etliche Sonderregelungen für alle möglichen Fälle (z.B. wie alt man ist, was für eine Art Beschäftigung das ist, auch ob es die Hauptbeschäftigung oder Nebenbeschäftigung ist etc.).

  4. #4
    Der Jahresfreibetrag liegt bei Kindergeld bei 8004 Euro. Ich bin durch Google aber bei BaFög auf einen Jahresfreibetrag von 4.227,36 Euro (2006) gekommen.
    Ich denke, dass Freier Fall über das Kindergeld bereits hinaus ist. Aber in jedem Fall gilt eben immer ein Jahresfreibetrag und du wirst dir mit dieser einmaligen Summe nichts gefährden.

  5. #5
    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Der Jahresfreibetrag liegt bei Kindergeld bei 8004 Euro. Ich bin durch Google aber bei BaFög auf einen Jahresfreibetrag von 4.227,36 Euro (2006) gekommen.
    Ich denke, dass Freier Fall über das Kindergeld bereits hinaus ist. Aber in jedem Fall gilt eben immer ein Jahresfreibetrag und du wirst dir mit dieser einmaligen Summe nichts gefährden.
    Stimmt, bei dem Kindergeld waren es die 8004€, sorry. Wobei Freierfall das wahrscheinlich auch noch bezieht, da er glaube ich studiert und noch unter 25 ist.

  6. #6
    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass Freier Fall über das Kindergeld bereits hinaus ist.

    Ja, sowohl den "Bafög-Freibetrag" bzw wie viel ich dazuverdienen dürfte als auch den Kinderbeld-Betrag kenne ich, Bafög bekomme ich nicht, Kindergeld schon, da bin ich aber bei weitem unter dem Betrag... nur was Einkommenssteuer, Krankenversicherung, Soli usw. angeht weiß ich es eben nicht Und ich habe das natürlich schon gegoogled - nur weiß ich eben nicht, wie der entsprechende Begriff heißt und bekomme so keine sinvollen Informationen. Ich glaube, ich lasse mich erstmal drauf ein, und gucke, was passiert. Im zweifelsfall gibts ja auch erst eine Mahnung bevor es irgendwelche Strafen gibt, da kann ich dann auch mit leben.
    Wo ich nur keine Lust drauf hätte wären irgendewelche Sachen wie "über x€ muss man Y% Steuern bezahlen (Wobei X IMHO irgendwas um die 400€ und Y um die 40 war) und ich mit 500€ Bruttolohn 360€ netto bekäme, mit 399€ Butto aber 399€ netto... (bei weniger Stunden, da der Hiwi-Stundenlohn festgelegt ist...)
    Trotzdem danke für die Hilfe!

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  7. #7
    Interessiert mich jetzt auch. Habe einfach mal "Steuerfreibetrag" gegoogled und Wikipedia sagt zur Einkommenssteuer das hier:

    Zitat Zitat
    # Grundfreibetrag: Als Grundfreibetrag bezeichnet man den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Er ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs. Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2010 beträgt er 8 004 Euro. § 52, Abs. 41, Satz 1 EStG
    Also auch in der Hinsicht unbedenklich. Ich würde es auch einfach machen, denn ich denke mal, dass so gut wie alles über Jahresfreibeträge geregelt wird, deshalb kann man sich so eine einmalige Sache, wie Karl schon sagte, ruhig leisten.
    Und ich hatte doch recht mit den 8004.

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