Sklaverei:
Was Sklaverei ist muss ich ja sicher nicht groß erklären, ein Mensch gehört einem anderen.
Leibeigenschaft:
Leibeigenschaft ist eine Art Rechtsverhältnis zwischen z.b. Bauer und Adeligen, der Bauer muss Abgaben leisten (Naturalien und/oder Geld) und leistet zudem Frohndienste für seinen Herren. Der Adelige hat zwar bestimmungsrechte wie: Wen darf der Bauer heiraten, insbesondere wenn der Partner leibeigener eines anderen Adeligen ist, denn die Kinder müssen ja Leibeigene von einem der beiden Adeligen sein, darf er aus dem Dorf wegziehen usw aber er gehört dem Bauern nicht er hat auch Rechte und im Gegenzug ist der Adelige dazu verpflichtet dem Bauern Schutz zu gewähren.
So, das war jetzt grob, wenn was nicht zu 100% richtig ist nagelt mich nicht dran fest.![]()