Na super!

Ich leide mit dir. Wobei das 100 % nicht erlaubt ist. Die Überprüfung durch den Ausbilder soll ja kontinuierlich erfolgen.
"Die Eintragungen und Berichte sind vom Ausbilder
regelmäßig zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen. Arbeitsberichte und Zeichnungen sind zu korrigieren und mit dem Lehrling eingehend zu besprechen. Den gesetzlichen Vertretern und dem zuständigen Klassenlehrer der Berufsschule soll das Berichtsheft halbjährig zur Kenntnisnahme vorgelegt werden."
http://www.deutsche-handwerks-zeitun...150/3077/89973
Aber das hilft dir jetzt wohl auch nicht.
*Daumendrück
...