Zitat Zitat von Lonicera Beitrag anzeigen
Na super!
Ich leide mit dir. Wobei das 100 % nicht erlaubt ist. Die Überprüfung durch den Ausbilder soll ja kontinuierlich erfolgen.

"Die Eintragungen und Berichte sind vom Ausbilder regelmäßig zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen. Arbeitsberichte und Zeichnungen sind zu korrigieren und mit dem Lehrling eingehend zu besprechen. Den gesetzlichen Vertretern und dem zuständigen Klassenlehrer der Berufsschule soll das Berichtsheft halbjährig zur Kenntnisnahme vorgelegt werden."
http://www.deutsche-handwerks-zeitun...150/3077/89973

Aber das hilft dir jetzt wohl auch nicht.

*Daumendrück
Das in der Tat nicht, aber rate mal warum ich schon das hier vor wenigen Wochen gepostet habe...
Zitat Zitat von Auratus Beitrag anzeigen
Kommt davon wenn einer zu viel zu tun hat...