Zitat Zitat von Auge des Sterns Beitrag anzeigen
Das heißt Beethoven, Mozart und alle anderen Musiker, die vor 1940 starben, wären als Musikersatz zulässig.
Edit: Vorerst kann man eh auf Alternativen zurückgreifen, um sein Spiel an die Öffentlichkeit zu bringen.
Allerdings nur, wenn du die Midi-Datei selbst erstellst. Ist genauso wie mit Noten - du darfst Mozartnoten verkaufen, wenn du sie davor selbst gemalt hast, kopieren bricht auch hier wieder Urheberrecht.