Ergebnis 1 bis 20 von 23

Thema: Urheberrechtsverletzung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Das heißt Beethoven, Mozart und alle anderen Musiker, die vor 1940 starben, wären als Musikersatz zulässig.
    Edit: Vorerst kann man eh auf Alternativen zurückgreifen, um sein Spiel an die Öffentlichkeit zu bringen.

  2. #2
    Zitat Zitat von Auge des Sterns Beitrag anzeigen
    Das heißt Beethoven, Mozart und alle anderen Musiker, die vor 1940 starben, wären als Musikersatz zulässig.
    Edit: Vorerst kann man eh auf Alternativen zurückgreifen, um sein Spiel an die Öffentlichkeit zu bringen.
    Allerdings nur, wenn du die Midi-Datei selbst erstellst. Ist genauso wie mit Noten - du darfst Mozartnoten verkaufen, wenn du sie davor selbst gemalt hast, kopieren bricht auch hier wieder Urheberrecht.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •