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Thema: Urheberrechtsverletzung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Musikrip = kommerzielle Musik = Verletzung, wenns denn nicht von was selbstkomponiertem stammt.

  2. #2
    Musik, sowie eigentlich auch alle andere Arten von Rips werden durch Urheberrecht geschützt. Selbst dein Spiel wird ist automatisch geschützt, solange du alle Rechte am verwendetem Material hast.

    Zur Verwendung des RTPs: Es ist nichts Handfestes, aber die im Maker eingebaute Möglichkeit das RTP mit in den Installer zu packen würde sich selbst wiedersprechen wenn die Verwendung des RTPs illegal wäre.
    Unabhängig davon ob die Dateinamen jetzt nicht mehr japanisch sind.

    Eine Lizenz konnte ich nicht auftreiben, aber zumindest in der des RTPXP steht dass eine Verwendung für RMXP Spiele gestattet ist, sonst aber nicht.
    Aber wie gesagt, das gilt für RMXP.

  3. #3
    Zitat Zitat
    Ich hab schon vor einer Weile angefangen mit dem RPG Maker 2000 mit den RTP Grafiken ein Spiel zu entwerfen. [...]
    Bei RTP hat man sich gar nicht zu sorgen da die Integrierung von RTP-Files
    in ein Spiel, die Umbenennung und Abänderung in allen Zügen schon immer
    lächelnd geduldet wurde, auch eb! selber hostet genug Spiele mit solchem
    Material. Ausserdem bietet der Maker selber die Möglichkeit, das ganze RTP
    in ein Spiel zu packen, damit geht das auch mit Teilen davon.

    ~Komm. Musik: Freundlich fragen bringts auch, sogar bei Spielherstellern.
    Ein Deutscher hat sich für ein Freegame Musik von einem Tales-Of-Spiel
    bei Namco eine Erlaubnis eingeholt soweit ich hörte. :'D
    Und im offiziellen Namcoforum haben die User nichts besseres zu tun als
    TranslationPatches zu veröffentlichen und Grafiken zu rippen. Sogar die
    angestellten Moderatoren beteiligen sich an dem Vergnügen.

Berechtigungen

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