Ziemlich einfach, wenn du überlegst, dass niemand wirklichen Respekt vor dir haben wird, falls du gerade ausgelernt hast. Und du kannst mir glauben, wenn ich sage, dass du nach einer Ausbildung noch lange nicht "gut genug" arbeitest. Ich habe meine IHK Prüfung als einer der besten unseres Jahrgangs abgeschlossen, habe dafür zwar sofort wieder eine Beschäftigung als Facharbeiter bekommen, musste aber dennoch feststellen, dass ich verdammt viele Sache noch nicht mal kenne. Also kann man auch nicht davon ausgehen, dass man da schon gut genug arbeitet, denn es ist nicht so. Deshalb kann man, ob es fair ist oder nicht, schon dahingehend mitgehen, dass die Gehälter oder Löhne bei jüngeren Mitarbeitern weniger betragen.Zitat
Ja, wird. Weil du dann wieder als Schüler zählst. Der Unterschied zu den normalen Schülern ist, grob gesagt, nur das Alter. Deswegen darfst du dann, im Gegensatz zu "normalen" Schülern BAföG beantragen, das es wohl in verschiedenen Ausführungen gibt. Als Schüler muss man es nicht zurückzahlen. Edit: Ich will mich dabei nicht wirklich festlegen, ob man es zurückzahlen muss oder nicht, aber so wurde es mir von jemanden gesagt, der BAföG als Fachabiturient bezieht. Angeblich heißt es dann Schüler BAföG...Zitat