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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Nein, denn wie auf vorhergehenden Seiten eindeutig erklärt, würde diese Liste ziemlich lang!

  2. #2
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    Nein, denn wie auf vorhergehenden Seiten eindeutig erklärt, würde diese Liste ziemlich lang!
    Natürlich.
    Angeboten hat er ein Produkt von der Kategorie "Konsole".
    Bei der Beschreibung die er gegeben hat muss also davon auszugehen sein, dass es sich dabei um einen Karton mit Konsole handelt.
    Und wenn dem nicht so ist muss er das explizit angeben.
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  3. #3
    Zitat Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    Natürlich.
    Angeboten hat er ein Produkt von der Kategorie "Konsole".
    Bei der Beschreibung die er gegeben hat muss also davon auszugehen sein, dass es sich dabei um einen Karton mit Konsole handelt.
    Und wenn dem nicht so ist muss er das explizit angeben.
    So ist es. Und es stand eben nichts von "Nur der Karton" da, ergo muss auch die Konsole drin sein.

    Ich würde eBay und PayPal einfach nochmals anmailen. Zur Not, verkaufen. Aber natürlich reinschreiben was es ist. (Dass es auch da genug Deppen gibt die das "Nur der Karton" überlesen ist deren Sache. Wenns da steht ist DENEN nicht mehr zu helfen)

  4. #4
    dort stand: Wii OVP. Wenn man dann noch wüsste, was OVP heißt, dann weiß man, dass dort eine Verpackung zum Verkauf angeboten wird.

    Aber das hatten wir alles schon diskutiert.

  5. #5
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    dort stand: Wii OVP. Wenn man dann noch wüsste, was OVP heißt, dann weiß man, dass dort eine Verpackung zum Verkauf angeboten wird.

    Aber das hatten wir alles schon diskutiert.
    HALLO?
    KATEGORIE: KONSOLE!
    Da bedeutet "Wii OVP": Wii Originalverpackt.

    In der von Ran beschriebenen Kategorie kann ein "wii OVP" wiederum durchaus "Wii Originalverpackung" bedeuten.

    Du musst auch versuchen jede verlorene Diskussion durch Ermüdung des Anderen zu gewinnen...
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  6. #6
    Ich glaube, ich verkaufe demnächst eine PSP auf EBay. Sollte doch einleuchten, dass das für "postsexueller Präser" steht, oder?

  7. #7
    Zitat Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    HALLO?
    KATEGORIE: KONSOLE!
    Da bedeutet "Wii OVP": Wii Originalverpackt.

    In der von Ran beschriebenen Kategorie kann ein "wii OVP" wiederum durchaus "Wii Originalverpackung" bedeuten.

    Du musst auch versuchen jede verlorene Diskussion durch Ermüdung des Anderen zu gewinnen...
    ICH KANN DICH LESEN!

    Wenn ich nur auf die Startseite der Konsolen schaue, dann sehe schon Zubehör. Das allein rechtfertigt noch keine böse Absicht. Kann ja vorkommen, dass man sich denkt, dass ich etwas, was mit einer Konsole zu tun hat, in die entsprechende Kategorie packe. Daher reicht das alleine nicht aus.
    man sieht zudem auf dem Foto einen Karton.

  8. #8
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    ICH KANN DICH LESEN!

    Wenn ich nur auf die Startseite der Konsolen schaue, dann sehe schon Zubehör. Das allein rechtfertigt noch keine böse Absicht. Kann ja vorkommen, dass man sich denkt, dass ich etwas, was mit einer Konsole zu tun hat, in die entsprechende Kategorie packe. Daher reicht das alleine nicht aus.
    man sieht zudem auf dem Foto einen Karton.
    Ja aber ejder normale Mensch sucht in der Kategorie eine Konsole und nicht einen karton, vor allem wenn es die Kategorie Zubehör gibt, da würde ein Karton hinpassen und wenn mann denkt das Ding ist noch original verpackt also nicht geöffent dann ist doch das Bild des Kartons logisch, denn dann kann es kien Bild der Konsole an sich geben.

    Meine Daten dürfen nur mit meiner Zustimmung verwendet werden, besonders wenn es zu kommerziellen Zwecken ist.

  9. #9
    "Man denkt, man vermutet"
    Wie auch schon von Whiz-zarD vor einigen Wochen gezeigt, bedeutet OVP auch nicht ungeöffnet oder neuwertig.
    Es geht nicht um die Erwartungen des Lesers. Das einzige Argument ist die falsche Kategorie, und für eine arglistige Täuschung reicht das sicher nicht aus, denn das scheint kein Einzelfall zu sein.

  10. #10
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    ...
    Ein Glück bist du kein Gesetzgeber oder Richter.
    Du würdest vor Gericht doch glatt noch den Kerl in Schutz nehmen von wegen "Der Arme wollte doch nur seinen Karton verkaufen und hatte dabei gar keine zwielichtigen Ansichten..."

    Zubehör is was vollkommen anderes als eine Verpackung.
    Genauso könntest du die Styroporblocks als "Konsole" verkaufen, nur weil die bei der Verpackung dabei waren. Genauso könntest du die zerrissene Plastikfolie die um die Konsole drum war als "Konsole" verkaufen. Genauso könntest du den Dreck, der sich mit der Zeit in den Ritzen des Controllers ansammelt rauskratzen, ein lustiges Bildlein draus malen und als "konsole" verkaufen. Kommt ja von einer.
    Zubehör ist Zubehör, das ist Teil der Konsole, das nutzt man um die Konsole zu betreiben oder mit der Konsole was sinnvolles zu machen. Also hat die Kategorie Konsole darin einen Sinn. Und wenns wirklich mickriges Zubehör ist, dann ists in der Kategorie eben auch falsch!

    Mal Ehrlich: Wer ein Foto von einem Wii-Karton macht, das unter "Konsolen" einstellt und als "Wii OVP" deklariert, der versucht einen Eindruck vom verkauften Produkt zu erwecken, der leider nicht der Realität entspricht.
    Und dass es sich hier um Betrug handelt musst ja wohl auch du sehen, so naiv kannst du nicht sein.

    @thickstone: Auf ein Verfahren musst dus nicht ankommen lassen. Da würde auch der Streitwert nicht reichen. Aber du hast IMHO große Chancen, im Recht zu sein, also nutze sie und mach denen Feuer unterm Hintern. Es geht um 140 Euro, das ist kein Kinderkrams.
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  11. #11
    Zitat Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    s geht um 140 Euro, das ist kein Kinderkrams.
    Für manche offenbar schon

  12. #12
    Zitat Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    Nein, das hier ist eben gerade KEINE arglistige Täuschung, da die Beschreibung schon damit anfängt, dass es sich hier um ein Bild handelt.
    Und in der hier zu Grunde liegenden Auktion wird offen und ehrlich von OVP gesprochen und das ist (wie Whiz-zarD schon schrieb) nunmal ein feststehender Begriff der weder anders verstanden werden kann noch darf.
    Wenn man diesen Begriff aber nicht kennt und dann eine Fehlinterpretation macht ... ist man eben der Dumme und hat kein Recht. Unwissenheit oder Fehlwissen schüzt vor Strafe nicht und erst recht gewährt es keinem Schutz.
    Schutz genießt man nur bei arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit. Das ist in beiden Fällen nicht gegeben, da weder wichtige Dinger bewusst unterschlagen wurden, noch dass es eben nicht verboten ist einen Karton für viel Geld zu verkaufen. Colaflaschen aus den 50er Jahren haben mitlerweile auch schon horende Sammlerwerte und vielleicht gibt es eben auch Sammler für Wii Kartons ... weist dus?

    Problematisch wäre nur die Kategorie ... aber daraus kann man niemanden einen Strick drehen, wenn dieser glaubhaft bestätigen kann, dass Ebay diese Kategorie vorschlug. Und das tut es leider wirklich.

    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    In der AUktion steht aber eben nicht "Nur die Verpackung", also ists im besten Falle mißverständlich - Und das geht IMMER zu Lasten des VKs!
    Nein, dass geht immer zu Lasten des Käufers, denn der hätte fragen können. Es ist meist nur Kullanz des Händlers die Ware dann wieder zurück zu nehmen, sofern sie sich noch im Originalzustand befindet.
    Beispiel dafür sind Schuhe: Mitlerweile machen sich auch in Dtl die USA Größenangaben breit. Nur weil ich vielleicht das 9,5 Missverstehe und meine es wären Kinderschuhe muss der Händer mir die Schuhe nicht zurücknehmen, nur weil sie meinem Kleinkind nicht passen.

  13. #13

  14. #14
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat
    . Offizielle Kürzel sind laut Wikipedia benannt
    Wenigstens etwas

    Zitat Zitat
    . Technische Geräte immer voll funktionsfähig
    Der Karton lässt sich noch in voller Funktion verwenden, wie schön

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