Also ich glaube im Hinterkopf zu haben, dass es einen Paragraphen gibt, der "unsittlichen" Handel verbietet, was impliziert, dass man keinen Popel für viel Geld verkaufen kann.
Jedenfalls darf ein Geschäft auch dann für nichtig erklärt werden, wenn es durch arglistige Täuschung entstanden ist. Das ist durch die Zweideutigkeit und die falsche Kategorie gegeben.
Wenn du aufgibst bist du selber schuld und ebnest solchen Betrügern bei Ebay den Weg. Finde ich ehrlich gesagt scheisse!
Bei sowas musst du auch mal alle Register ziehen. Und wenn Paypal deinen Fall falsch versteht, dann liegt das daran, dass er vom Formprozess abweicht. Verlange am besten direkten E-Mail-Kontakt zu einem Sachbearbeiter oder verlange eine Telefonnummer. Kämpf dich da durch, gerade bei Ebay ist es oft müßig, zu einer Lösung zu kommen und man muss sich durch tausend Formmails wühlen, bevor man am Ziel ist.
Also, noch is alles drin: Hau rein! Informier dich, was die Gesetzeslage angeht. Bomb den Verkäufer mit E-Mails zu, mach das selbe mit Paypal.
Wenn du jetzt aufgibst hast du nicht nur nen Haufen Geld verloren, sondern dem Betrüger auch noch stattgegeben.
Und in beiden Fällen bist du - sorry - ziemlich dämlich!