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Ehrengarde
Man kann natürlich nur spekulieren warum dem Verkäufer recht gegeben wurde aber es hilft jetzt nichts auf dem "Käuferschutz" rumzureiten. Es gibt bei PayPal auch noch den "Verkäuferschutz" und den wird dem Verkäufer zur selben Zeit zugänglich, wenn Käuferschutz verlangt wird.
Im Grunde hat es meiner Ansicht nach ausgereicht, dass der Verkäufer 3 Dinge getan hat um Recht zu bekommen:
- Innerhalb der Frist auf den Vorwurf des Betruges geantwortet
- Da es eine Zahlung von > 50€ war mithilfe des Versandbeleges nachgewiesen, dass die Ware verschickt und beim Empfängerhaushalt abgegeben wurde
- Das Angebot plausibilisiert, indem nachgewiesen wurde, dass OVP numal ein Feststehender Begriff wie MwSt oder PMPO ist und man es nicht falsch verstehen kann.
Dein einziger Angriffspunkt bei der Aktion war, dass es zu Missverständnissen führen könnte, weil der Artikel in der falschen Kategorie eingestuft war. Rechtlich ist das ähnlich, als würdest du verlangen, dass in einer Dose Erbsen ein Steak drin sein muss, weil es "ausversehen" in der Fleischtheke drin stand.
PayPal ist in Sachen Käufer-/Verkäuferschutz schon sehr gut aufgestellt, wie ich als Ebayverkäufer schon hin und wieder erfahren musste, weil Zahlungen zurückgezogen wurden, da angeblich nicht genannte Kratzer oder ähnliches auf der DVD/CD/whatever waren. Feststehende Begriffe wie "Gebrauchsspuren vorhanden" in der Auktion reichen aus um Recht zu bekommen. Natürlich ist der Begriff weit gefasst aber zeigt eindeutig an, dass man mit vielem rechnen muss.
PayPals "Schutzsystem" agiert nicht dazu die Käufer zu "entmündigen". Ist man sich einer Sache oder einem Umstand nicht sicher kann und sollte man vor dem Kauf einer Ware beim Verkäufer nachfragen. Bekommt man dann eine schriftliche Aussage die der erhaltenen Ware nicht entspricht kann man auf Grund dieser Schutz beantragen. Unterlässt man das nachfragen ... ist man bei PayPal eben auch der, der auf der Strecke bleibt.
Moralisch ist das Verhalten anders zu bewerten aber ob man in einem Klageverfahren oder ähnlichem zu seinem Recht käme, wenn man versucht es "durchzudrücken" ist ebenso fraglich. Die Argumentation das die Artikelbeschreibung in diesem Fall eindeutig (selbst in der Interpunktion) ist, wiegt schwerer als die Argumentation, dass man es ja auch anders hätte verstehen können.
Sieh es wirklich als Lehrgeld an und versuch dich in Zukunft vorher rückzuversichern.
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