Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
Aber wenn sich der VK nicht meldet ist damit für mich einwandfrei die Betrugsabsicht erwiesen. Wer ein reines Gewissen hat, der hätte sich innerhalb von 24 Stunden gemeldet.

Wer bei Betrugsvorwürfen aber eben nicht reagiert, sagt durchaus aus: "Yepp, ich hab betrogen."
nicht wirklich. der verkäufer hätte auch verhindert sein können, seine emails nicht abrufen haben oder vorübergehend keine mögliche internetverbindung herstellen können. dieser aspekt zählt nicht als kriterium. zudem hat er thinstone geschrieben, dass er nichts erstattet.