Und in der hier zu Grunde liegenden Auktion wird offen und ehrlich von OVP gesprochen und das ist (wie Whiz-zarD schon schrieb) nunmal ein feststehender Begriff der weder anders verstanden werden kann noch darf.
Wenn man diesen Begriff aber nicht kennt und dann eine Fehlinterpretation macht ... ist man eben der Dumme und hat kein Recht. Unwissenheit oder Fehlwissen schüzt vor Strafe nicht und erst recht gewährt es keinem Schutz.
Schutz genießt man nur bei arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit. Das ist in beiden Fällen nicht gegeben, da weder wichtige Dinger bewusst unterschlagen wurden, noch dass es eben nicht verboten ist einen Karton für viel Geld zu verkaufen. Colaflaschen aus den 50er Jahren haben mitlerweile auch schon horende Sammlerwerte und vielleicht gibt es eben auch Sammler für Wii Kartons ... weist dus?
Problematisch wäre nur die Kategorie ... aber daraus kann man niemanden einen Strick drehen, wenn dieser glaubhaft bestätigen kann, dass Ebay diese Kategorie vorschlug. Und das tut es leider wirklich.
Nein, dass geht immer zu Lasten des Käufers, denn der hätte fragen können. Es ist meist nur Kullanz des Händlers die Ware dann wieder zurück zu nehmen, sofern sie sich noch im Originalzustand befindet.
Beispiel dafür sind Schuhe: Mitlerweile machen sich auch in Dtl die USA Größenangaben breit. Nur weil ich vielleicht das 9,5 Missverstehe und meine es wären Kinderschuhe muss der Händer mir die Schuhe nicht zurücknehmen, nur weil sie meinem Kleinkind nicht passen.