Zitat Zitat von NPC Fighter Beitrag anzeigen
Der hat nur die Aufgabe, einem was beizubringen und Leistungen zu bewerten. Er ist ja kein Richter, bei dem Lügen ungünstige Konsequenzen für Andere nach sich ziehen können.
Ähm, nein. Als Lehrer hast du von der Verfassung her zwei Aufgaben in Form eines Bildungs- und Erziehungsauftrages. Der Erziehungsauftrag wird allerdings von der Allgemeinheit gerne vergessen, wenn es um die Aufgaben eines Lehrers geht.

Zum Thema:

Mir fehlt da ebenfalls die Vorgeschichte dieses Ereignisses und eine Beschreibung der genaueren Umstände. Prinzipiell ist allerdings zu sagen, dass ich für einen Täuschungsversuch einen Verweis nicht als angemessenes Mittel ansehe. Generell ist ein Täuschungsversuch allerdings mit "Ungenügend" zu bewerten und gegebenenfalls in den Kopfnoten (falls im Bundesland vorhanden) zu berücksichtigen.

Ein Verweis ist hingegen ein schuldisziplinarisches Mittel, dass nicht von einem Einzellehrer alleine vergeben werden kann, sondern in Rücksprache mit dem Kollegium und der Schulleitung und nur in besonders schwerwiegenden Fällen vergeben wird. Das Maximum, was ein Einzellehrer in diesem Bereich alleine vergeben kann, ist ein Tadel. Ein Täuschungsversuch fällt für mich allerdings nicht in diese Kategorie.