Interessant für Komponisten, aber auch für Leute, die das Urheberrecht immer noch nicht so richtig ernstnehmen mögen:
http://portal.gmx.net/de/themen/musi...erurteilt.html
Kurz gesagt, darf Bushido 'ne beträchtliche Menge seiner CDs einstampfen und zusätzlich Schadenersatz zahlen, weil er in seinen Liedern geschützte Tonfolgen aus den Liedern einer anderen Band verwendete.
So langsam wird's bizarr. Ich meine Tonfolgen? So 'ne verdammte Tonleiter hat nun Mal max. 12 Töne. Ab wann wird ein bestimmtes Sub-Set davon oder eine bestimmte Änderung der Sortierreihenfolge von Tönen (AKA Melodie) zum geschützten Gut?Zitat von Artikel
Smetanas Klassiker "Die Moldau" oder das gute alte Volkslied vom "Häschen in der Grube" - wer würde den Urheberrechtsstreit gewinnen? Oder wird gar der Komponist von "Alle meine Entchen" der Sieger sein, und die gesammmelten Reichtümer einsacken?
Ich könnte kotzen.