Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.
Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.

Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.