Indem man sich die generierte .exe Datei ansieht?Zitat
Indem man sich die generierte .exe Datei ansieht?Zitat
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Und jetzt sitzen wir in der Scheiße oder was?(!); meine es Allgemein jetzt und nich wegen diesem Chipset.
Wenn ich mich nicht irre, durfte man es früher so offen zum Downloaden anbieten, aber seid einigen Jahren wurde das wieder eingestellt? Somit gibt es doch dann drei Arten von Benutzern: Diejenigen, die es gekauft haben; Diejenigen, die es kostenlos & legal damals runtergeladen haben; und jetzt die heutigen illigalen Verbreitungen!
Und widerum wie sollen die DAS anstellen? Besuchen bestimmt jeden einzelnen Nutzer und kontrollieren es mal einfach schnell: Außerdem kann ich genauso eine GEKAUFTE Version ins Netz stellen ( Key benötigt man nicht bei dem 2k, 2k3 )!
Wenn ich jetzt falsch liege ... mich bitte sofort ansprechen!![]()
Ich rede von den vom RPG Maker generierten exe-Dateien der Spiele. Die unterscheiden.sich. Die legale japanische Version generiert eine erkennbar andere Datei als die von Don Miguel übersetzte Version.Zitat
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Das war ja nicht der Punkt. Ich rede nur vom allgemeinen Fall. Ob man das kontrolliert ist eine ganz andere Frage.
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Ich glaube kaum das hier irgendjemand aufhören wird REFMAP zu verwenden nur weil sie den Maker nicht legal besitzen. Außerdem läd das Atelier ja auch wieder Spiele mit diesen Grafiken hoch (und diversen anderen eigentlich copyrightgeschützen Grafiken, von daher)
Wer seine Spiele noch ans Atelier schicken will muss jetzt hauptsächlich nur seine Musik aus freien Quellen beziehen.
Den Maker selbst zu downloaden war nie legal. Es wurde nur das RTP angeboten, aber selbst das dürfen sie jetzt nicht mehr zum download anbieten, deswegen wird ja das ORTP entwickelt.
Die Frage ist eher: Kontrolliert das Atelier ab jetzt ob die Spiele mit einer legalen Version des Makers erstellt wurden und lehnt illegal erstellte Spiele ab?
Hab ich niee behauptet!
Mhh ... ich selber hatte es noch so in Erinnerung, dass damals auch eine bestimmte Version des Makers zum Downloaden angeboten wurde; kann aber auch verwechselt haben. Ich selber habe es aber immernoch nicht verstanden, weshalb auch nun das RTP verboten werden soll .. ist doch das Standart von allen und in meinen Augen, das Beste Chipset!Zitat
Edit: Dann müssen sie doch aber min. 95% ablehen, weil ich glaube, dass kaum einer den Orginalen Maker nutzt!
Also wurde dieser doch kostenlos Angeboten?
Geändert von alpha und beta (11.03.2010 um 16:59 Uhr)
Früher wurde der maker auch öfters zum download angeboten (und wenn man richtig sucht findet man ihn immer noch), aber das macht es nicht gleich legal, schließlich kannst du alles irgendwo zum Download finden.
Und das RTP darf man wohl eigentlich nur dann verwenden, wenn man eine Lizenz erworben hat, die man eben nur beim Kauf des makers erhält.
Eben. Beim XP und VX ist es ja noch einfacher sich den legal zu holen. Den 2k müsste man sich extra aus Japan besorgen und der 2k3 mit dem ich fast ausschließlich arbeite ist scheinbar nirgens mehr erhältlich, so wie ich das hier rausgelesen habe.
Die Frage die ich mir stelle ist doch die, ob jetzt noch Spiele mit Refmap angenommen werden. Vielleicht wäre zum Theama Ressurcenzulässigkeit im graphischen Bereich ein verbindliche Adminankündigung sinnvoll.
--
![]()
Der Maker wurde damals von fast (?) allen Makerseiten zum Download angeboten. Dann kam der große Rechtsstreit mit Enterbrain und ab sofort durften weder Download noch Links zu diesem angeboten werden. Wenn ich das damals richtig mitgekriegt habe, dann wurde allerdings gestattet, dass diejenigen, die den Maker schon hatten, ihn weiterbenutzen dürfen. Ich glaube, sonst würde man nirgendwo mit dem 2k oder 2k3 erstellte Spiele erhalten. Zumindest keine neueren.
Selbst wenn es irgendwie gestattet worden wäre das diejenigen den maker weiter benutzen dürfen: Jeder der später zur Community gestoßen ist hat davon nichts mitbekommen, aber den maker haben sie sich trotzdem besorgt und damit gearbeitet.
Nur weil es eigentlich illegal ist lässt sich kaum jemand davon abhalten, erst recht nicht wenn man die älteren Maker hierzulande garnicht kaufen kann sondern extra importieren muss und selbst dann bräuchte man noch einen Übersetzungspatch damit man überhaupt ordentlich damit arbeiten könnte, außer natürlich man kann japanisch.
Der Idealfall wäre natürlich, wenn man die alten Maker irgendwie legalisieren könnte. Wurde mWn damals sogar versucht. eb hatte aber leider kein Interesse daran. Erst beim XP hat man auch an den nicht-japanischen Raum gedacht. Auch wenn ich keine große Hoffnung hab: vielleicht sollte man doch nochmal nen Versuch starten, die alten Maker zu lizensieren?
Ich greife mal der offiziellen Seite voraus, da ich meine zu wissen, wie diese zum Thema steht.
1. Offiziell gehen wir natuerlich davon aus, dass jeder so ehrlich ist, und sich den RM2k oder zumindest einen der anderen Maker legal aus Japan importiert hat.
2. Warum wir die erstellten Spiele nicht auf die Version von Don Miguel ueberpruefen ? Weil wir davon ausgehen, dass die meisten trotz dessen, dass sie den Maker aus Japan korrekt importiert haben, auf ihren PCs die uebersetzte Version von Don Miguel verwenden. Es ist extrem schwierig, die original Japanische Version auf einem westlichen PC zu verwenden, ebenso gibt es Probleme mit dem Verteilen der so installierten Spiele. Da aber jeder ohnehin den Maker gekauft hat, glauben wir, dass Enterbrain nicht aktiv dagegen vorgehen wird, dass stattdessen eine unautorisierte Uebersetzung verwendet wird (das ist sogar nach deutschem Recht erlaubt, sofern die Nutzungsbedingungen nichts anders sagen. Selbiges kommt aber hier nicht zur Anwendung). Fazit: Spiele mit der Don Miguel Uebersetzung des Makers werden angenommen, weil wir fest davon ausgehen, dass jeder, der den Maker auch benutzt, sich diesen auch kaufen wird.
3. Da nach 1. und 2. ja alle den Maker gekauft haben, und wir in Treu und Glauben deswegen auch die uebersetzte Version akzeptieren, lehnen wir auch Refmap Chipsets nicht ab, da ihre Verwendung zusammen mit einer gueltigen Lizenz des Makers ja erlaubt ist.
4. Bei offensichtlichen Urheberrechtsverstoessen sieht das natuerlich anders aus. Wenn wir also erkennen, dass jemand urheberrechtlich geschuetzte Musik verwendet, bei der es sehr fraglich ist, dass derjenige die noetigen Vertriebsrechte besitzt (z.B. Charts, etc), oder wir explizit darauf hingewiesen werden, werden wir natuerlich besagtes Spiel nicht auf die Seite lassen oder selbiges aus der Downloaddatenbank entfernen. Man kann von uns nicht erwarten, dass wir alle Urheberrechte der Welt kennen, aber wenn sich jemand beschwert, muessen wir handeln, sonst haben WIR das Problem am Hals. Das gleiche trifft natuerlich auf Graphiken etc. ebenfalls zu, sofern diese einem geschuetzten Werk nicht nur entfernt aehneln (§24UrhG).
Soweit ich weiss, steht jwiechers diesbezueglich bereits in Kontakt mit Enterbrain. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie man sich das denkt. Wir rechnen realistisch betrachtet mit einer Lizensierungssumme zwischen Einhunderttausend Euro und einer Million Euro, und das koennen wir als einfache Community einfach nicht stemmen.
Ausserdem ist der Zoll bemächtigt, Importware zu beschlagnahmen, allerdingsZitat
von Glück gesagt nur wenn der Hersteller das anordnet, was eb! halt sowieso
nicht macht.
Ohne sowas wirst du ihn auch nicht ordentlich benutzen können und selbstZitat
einer der JP beherrscht muss sich auch dran gewöhnen die globale System-
Sprache auf eben diese umzustellen, da ja...:
Das habe ich bis heute nicht auf die Reihe bekommen, ihn wirklich fehlerfreiZitat
laufen zu lassen, nichtmal mit Hilfsprogrammen wie AppLocale oder NTLEA
funktioniert er wirklich vollends korrekt.
Ausserhalb von Deutschland sind nur leider immernoch genug Seiten die dasZitat
von Beginn bis heute immernoch tun, unsere Comms halten sich nur eben
recht vorbildlich an die Vorschriften.![]()
Wieso die Com? Normalerweise bezahlt doch der Benutzer. Ich denke an folgendes: Man erwirbt von eb ne Genehmigung, den 2k oder 2k3 benutzen zu dürfen. Ob man die japanische oder die übersetzte Version von Don Miguel benutzt, sollte dann egal sein. Seiten wie das Atelier könnten dann einen Nachweis verlangen, ohne den ein Spiel nicht angenommen wird. Sofern eb die Preise sozial hält, würde dies mMn nen nettes Zubrot für die ergeben.
Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.
Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.
Soweit ich weiß, nicht.Zitat von Ascare
Aber wie siehts bspw. mit klassischer Musik, Volksliedern und alten Armeemärschen aus? Die dürften doch ohne weiteres verwendet werden, sofern der, der das Midi/MP3 arrangiert hat nichts dagegen hat.
Ich spiele natürlich unter anderem auf die Reise ins All an. Ohne Preußens Gloria geht's einfach nicht![]()
So alt dass sie niemandem mehr gehört und sowieso überall allgemeinverwendet.Zitat
Ein Lied muss bereits sehr alt sein um als solches zu gelten und dann für sowasZitat
befunden werden, gleiche Sache wie erstens.
Ich denke nicht dass man mit sowas Probleme bekommt.Zitat