So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.
So lange die Grafiken sich nicht in den Mittelpunkt rücken und die Eigenständigkeit des Spiels deutlich hervorgehoben bleibt, sehe ich da kein Problem drin.
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Ich sehe in jeder Form des RIPs ein rechtliches Problem fuer uns. Und das wird auch nicht durch §24 UrhG umgangen. Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, einfach nur Resourcen (Graphik und Musik) verwenden, die unter einer freien Lizenz stehen, oder die die explizite Erlaubnis fuer die Verwendung in deinem Projekt vom Urheberrechtsinhaber holen.
In Zukunft sollte RIP gleichbedeutend mit "Rest In Peace" fuer dein Projekt stehen.
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Geändert von Davy Jones (03.03.2010 um 00:47 Uhr)
Doch, unterliegen sie offenbar – jedenfalls nach dem, was ich dem großen Kauderwelsch der UrhGs und Co. die letzten Tage entnehmen konnte. Um es kurz zu machen: Die Gesetze sind bei Musik offenbar etwas strenger als bei anderen Werkformen. Für eine genaue Analyse dürfte aber wohl mindestens ein 4-jähriges Jurastudium mit Fachgebiet „internationales Urheberrecht” fällig sein.
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