Sprites sind weniger problematisch, meiner Einschätzung nach. Midis allerdings nicht, jedenfalls wenn es nach dem Willen einigen Wir-vertreten-die-Musikwirtschaft-Vereinen geht.
Als Beispiel möchte ich hier mal Paragraph 24 des UrhG nennen. Das ist übrigens auch ein Grund, wieso die Grafiken von vielen Spielen im Moment ge-xyz-tet werden. Das Bildformat ist wurde exklusiv für Makerspiele entworfen, und kann (zumindest legal) nur vom Maker interpretiert werden. Leider gilt §24 für alles mögliche – wie wir inzwischen herausgefunden haben – aber nicht für Musik.![]()








