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Thema: Status der Download-Datenbank

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  1. #11
    Genau wegen solcher Dinge machen wir uns gerade kundig, ob so etwas noch unter §24UrhG faellt, oder nicht.

    Gerade Nintendo und Square-Enix - habe ich gehoert - sind dafuer bekannt, dass sie wie die Geier auch auf Fanprojekte eindreschen, wenn die gerippte Resourcen benutzen. Sie koennen es sich leisten, deren Fanbase ist anscheinend gross genug.

    Wie es mit Enterbrain aussieht, weiss ich nicht. Allerdings ist Enterbrain in Japan RIESIG (Wahrscheinlich so gross, wie Pro7-Sat1-Media-AG und RTL zusammen) und dazu noch Multinational. Da kann es passieren, dass man die verbindliche muendliche Zusage der einen Abteilung hat, und dann von der anderen Rechtsabteilung, die davon nichts weiss, abgemahnt/verklagt wird. Wenn die geruechte Stimmen, ist genau das oder sowas aehnliches bei RPGA passiert.

    Ich glaube, so etwas unter eigener Lizenz, z.B. CC-bync zu lizensieren, halte ich fuer relativ harmlos. Der Brian sieht dem anderen Brian zwar sehr aehnlich, aber es ist mMn schon recht gut zu erkennen, dass das eine komplett eigene Arbeit ist. Letztlich ist es fraglich, ob eb! im Zweifelsfall die Urheberrechte fuer alle maennlichen Sprites mit blauem Haar und gruenen Hosen zugesprochen bekommt.

    Geändert von Ineluki (22.02.2010 um 19:54 Uhr)

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