Das nicht. Wenn du selbst der Komponist bist, bekommst du keinen Ärger, da es ja dein geistiges Eigentum ist.
Genau das meine ich. Die Rechte für Musiktitel liegen in der Regel in Deutschland bei der GEMA, aber auch andere Länder haben solche Interessenvereinigungen, die die Rechte im Interesse der Komponisten/ Bands etc. schützen.Zitat
Das gilt aber nicht für sogenannte freie Lieder wie beispielsweise Traditionals oder Volkslieder, sowie Lieder bei denen das Urherberrecht verfallen ist (was aber ewig dauert). Diese können natürlich frei genutzt werden. Im Zweifelsfalle würde ich dazur raten, sowas aber immer nachzuschlagen. Teilweise kann es doch verwirrend sein, wo noch Urheberrecht drauf ist und wo nicht.
Das "Problem" bei Musik ist, dass auch Variationen eines Themas dem Urheberecht unterliegen. Das gilt auch für sämtliche Arrangements und Remixes eines Stücks. Solange nur einige Passagen im Stück erkannt werden können (dazu reichen zumeist schon wenige Töne) verfallen diese unter das Urheberrecht. Auch ein Umbenennen der Datei nützt dort dann nichts mehr.