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Und da Eula´s der Erklärung nach wie Allgemeine Geschäfts Bedingungen sind müssten die dann Sofort bei dem Kauf einsehbar sein ansonsten sind sie Ungültig.
Ob die EULA gültig ist oder nicht kann uns egal sein. Das ist wie mit Musik CDs. Nur weil du Eigentum am physikalischen Datenträger erwirbst heißt das nicht, dass du damit irgendwas machen darfst außer ihn dir im privaten anzuhören.

Ich bedauere wirklich, dass die Leute so wenig von Recht verstehen - zugegeben, es ist ein kompliziertes Fach, aber :-/

Das Problem ist das Urheberrecht. Selbst wenn die EULA ungültig wäre - und die wird dir vor dem Download von der offiziellen Seite/den offiziellen Seiten auch angezeigt - wäre das völlig irrelevant für unser Problem. Du darfst eine von einer anderen Person erstellte Grafik nicht nutzen oder verändern ohne das Einverständnis der Person. Und die Standardannahme ist immer, dass diese Person dir nicht das Okay dafür gibt. Die EULA des RTP stellt enge Grenzen der Verwendung der Grafiken zur Verfügung. Die als "nichtig" zu erklären wäre tendenziell wenig zielführend, denn dann kann man sich nichtmal mehr auf diese berufen.