Ich habe grad mal die Lizenzvereinbarungen vom Maker XP durchgeschaut...
da findet sich eigentlich nichts, was von Seiten Enterbrains darauf hindeutet, dass man deren Sachen nicht editieren dürfte.
Wobei ich hier mal die Kundigen frage: "Distribution" wäre doch ein kommerzieller Vertrieb oder? weil da is für meine Begriffe die Übersetzung recht schwammig, was den deutschen Wortgebrauch dann betrifft...

Was vielleicht interessiert:
Zitat Zitat
J. Governing Law and Jurisdiction
This Agreement will be interpreted and enforced in accordance with the laws of Japan without regard to choice of law principles. Any and all dispute arising out of or in connection with this Agreement shall solely be resolved by and at Tokyo District court, Tokyo, Japan.
Würde nach meiner Interpretation doch heißen, dass die Lizenzbestimmungen beim XP nach japanischen Recht gelten, egal wo man ist, oder?
In dem Punkt kann einem ein hiesiger Anwalt doch nichts, zumindest was die Nutzung des XP-RTP's angeht...
Aber korrigiert mich bitte, wenn ich irre.

MfG Sorata