Ich habe grad mal die Lizenzvereinbarungen vom Maker XP durchgeschaut...
da findet sich eigentlich nichts, was von Seiten Enterbrains darauf hindeutet, dass man deren Sachen nicht editieren dürfte.
Wobei ich hier mal die Kundigen frage: "Distribution" wäre doch ein kommerzieller Vertrieb oder? weil da is für meine Begriffe die Übersetzung recht schwammig, was den deutschen Wortgebrauch dann betrifft...
Was vielleicht interessiert:
Würde nach meiner Interpretation doch heißen, dass die Lizenzbestimmungen beim XP nach japanischen Recht gelten, egal wo man ist, oder?Zitat
In dem Punkt kann einem ein hiesiger Anwalt doch nichts, zumindest was die Nutzung des XP-RTP's angeht...
Aber korrigiert mich bitte, wenn ich irre.
MfG Sorata