Wenn man Sachen nutzt, die einem anderen gehören, ist man eben auf dessen mindestens stillschweigendes Einverständnis angewiesen. Bei den in Deutschland üblichen Abmahnwellen muss hinter möglichen Drohbriefen irgendwelcher Kanzleien aber nicht zwingend ein tatsächlicher Kläger stehen. Oft genug probieren Anwälte von sich aus - also nicht auf dem Boden des Rechts - ein Geschäft zu machen. Das ist gesetzlich zwar verboten, aber für betroffene Privatleute nur schwer nachzuweisen. Es sei denn, man geht den beschwerlichen Weg über die Gerichte. Und ich hoffe, das bleibt unser aller Lieblingsseite erspart. Erst mal abtauchen und die Gierlinge weiterziehen zu lassen, ist wohl genau das Richtige.