Wobei das kaum der Grund sein dürfte.
Soviel sie da auch rummeckern, es fehlt dafür einfach die rechtliche Grundlage, solange keine menschenverachtenden Inhalte enthalten sind (was ja bei den Spielen in der DB hier der Fall sein sollte, bedenkt man das Auswahlverfahren beim Upload). Zudem fallen pixelige Grafiken nicht in den Bereich, den der Jugendschutz für wichtig erachtet.
Da wir unser Zeug ja nunmal nicht verkaufen, sind wir auch nicht gezwungen, es im Zuge der USK (das is wie die FSK, bloß für eben für Spiele) überprüfen zu lassen...
Zumindest war mir so, als wenn das nur bei einem kommerziellen Vertrieb von Wichtigkeit wäre...
MfG Sorata